Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 9. September 2026

Breitbandfördergesetz: Schnelles Internet in der ganzen Schweiz

Der Bundesrat will die Versorgung mit schnellem Internet in dünn besiedelten Gebieten verbessern. Dazu hat er an seiner Sitzung vom 9. September 2026 die Botschaft zum Breitbandfördergesetz zuhanden des Parlaments verabschiedet. Das Gesetz sieht ein befristetes Förderprogramm für den Ausbau von Breitbandnetzen über Glasfaser oder Funk vor.

*

Zusammenfassung

  • Der Bundesrat will die Versorgung mit schnellem Internet in Gebieten mit geringer Bevölkerungsdichte verbessern.
  • Er hat dazu die Botschaft zum Breitbandfördergesetz zu handen des Parlaments am 9. September 2026 verabschiedet.

Weiterentwicklung der Breitbandinfrastruktur

Der Bundesrat will den Ausbau mit modernen Breitbandnetzen vorantreiben. Während der Ausbau in dicht besiedelten Gebieten weitgehend marktbasiert erfolgt, lohnt sich der Ausbau in gewissen ländlichen und peripheren Regionen wirtschaftlich oft nicht. Hier will der Bundesrat mit einem Förderprogramm ansetzen und den Ausbau mit festen Internetanschlüssen gezielt unterstützen.

Die heutigen Internetanschlüsse über Kupferleitungen werden in den 2030er-Jahren schrittweise abgeschaltet. Da sich der Ausbau moderner Glasfasernetze nicht überall wirtschaftlich lohnt, würden ohne staatliche Unterstützung viele Gebäude nicht an ein leistungsfähiges Festnetz angeschlossen.

Schätzungen zufolge wären rund 19 Prozent der Gebäude beziehungsweise 10 Prozent der Haushalte und Unternehmen betroffen. Sie müssten auf Funk- oder Satellitenverbindungen ausweichen, die oft weniger leistungsfähig und weniger zuverlässig sind.

Mit dem Förderprogramm soll verhindert werden, dass eine digitale Kluft zwischen Städten und ländlichen beziehungsweise abgelegenen Regionen entsteht. Gleichzeitig soll der Ausbau moderner Glasfasernetze beschleunigt und der Rückstand der Schweiz gegenüber anderen Ländern verringert werden.

Wo steht die Schweiz heute?

Breitbandabdeckung nach Kantonen

Breitbandabdeckung nach Gemeinden

Ausgangslage

Das Parlament beauftragte den Bundesrat mit der Prüfung einer nationalen Hochbreitbandstrategie und regte eine öffentliche Förderung des Breitbandausbaus an (Postulat 21.3461 «Hochbreitbandstrategie des Bundes»). Als Reaktion darauf beschloss der Bundesrat Ende 2023 die Gigabitstrategie des Bundes und beauftragte das UVEK, die rechtlichen Grundlagen für ein Förderprogramm auszuarbeiten. Die Gesetzesvorlage ist Teil der Gigabitstrategie des Bundes, steht im Einklang mit der Strategie Digitale Schweiz und berücksichtigt die Grundsätze der Infrastrukturstrategie des Bundes. Ziel ist es, den Ausbau leistungsfähiger Breitbandnetze zu unterstützen und eine möglichst flächendeckende Versorgung der Schweiz mit Festnetzanschlüssen von mindestens 1 Gbit/s im Download zu erreichen.

Förderprogramm für den Breitbandausbau

Das Breitbandfördergesetz sieht ein befristetes Förderprogramm für den Ausbau von Breitbandnetzen über Glasfaser oder Funk vor. Das Programm soll den Ausbau mit festen Internetanschlüssen dort unterstützen, wo dieser nicht durch den Markt erfolgt. Es richtet sich an Gemeinden. Die Finanzierung soll durch den Bund und die Kantone erfolgen.

Fördermittel und Laufzeit

Das geplante Förderprogramm soll den Ausbau von leistungsfähigen und zukunftssicheren Breitbandanschlüssen dort unterstützen, wo sich Investitionen für die Anbieterinnen wirtschaftlich nicht lohnen. Dafür sind Fördermittel von bis zu 730 Millionen Franken vorgesehen, die je zur Hälfte von Bund und Kantonen finanziert werden sollen.

Das Programm ist auf acht Jahre befristet. Der Bundesanteil ist auf 365 Millionen Franken begrenzt. Das Programm kann bei Bedarf einmalig um bis zu drei Jahre verlängert werden, sofern die Mittel noch nicht ausgeschöpft sind. Die Teilnahme der Kantone ist freiwillig, ihre finanzielle Beteiligung ist jedoch Voraussetzung für eine Mitfinanzierung durch den Bund.

Rolle der Gemeinden

Die Fördergelder werden nicht direkt an Netzbetreiberinnen ausbezahlt, sondern an Gemeinden oder Gemeindeverbünde, die dazu ein Gesuch einreichen müssen. Die Gemeinden und Gemeindeverbünde können entweder selbst Eigentümerinnen der Netze werden und deren Betrieb an eine Anbieterin vergeben oder die Fördermittel an eine in einem Wettbewerbsverfahren ausgewählte Netzbetreiberin weiterleiten, die das Netz baut und betreibt.

Förderbedingungen und Kostenbeteiligung

Gemäss der Gesetzesvorlage tragen die Netzbetreiberinnen die Ausbaukosten grundsätzlich selbst. Gefördert wird lediglich der erwartete Verlust eines Projekts. Der Beitrag des Bundes darf dabei höchstens 25 Prozent der Gesamtkosten betragen. Zudem müssen geförderte Netze wettbewerblich ausgeschrieben werden, und bestehende Infrastrukturen sollen gegen angemessene Entschädigung gemeinsam genutzt werden können. Für die Förderhöhe pro Anschluss wird der Bundesrat einen Höchstbetrag festlegen. Wird dieser bei einem Glasfaserprojekt überschritten, müssen alternative Technologien wie Funkverbindungen eingesetzt oder die Mehrkosten von der Gemeinde übernommen werden.

Finanzierung

Für den Ausbau mit schnellen Internetanschlüssen sind Fördergelder von bis zu 730 Millionen Franken vorgesehen. Bund und Kantone sollen die Kosten je zur Hälfte tragen. Der Bund müsste dafür zwischen 2030 und 2037 insgesamt 365 Millionen Franken bereitstellen.

Finanziert werden soll das Programm mit Einnahmen aus künftigen Mobilfunkkonzessionen. Unterstützung erhalten Projekte jedoch nur dann, wenn sich auch der betroffene Kanton finanziell beteiligt und die Hälfte der Fördergelder übernimmt.Die Teilnahme am Programm ist für Kantone und Gemeinden freiwillig. Möchte eine Gemeinde Fördergelder des Bundes erhalten, ist die Mitfinanzierung durch den Kanton jedoch zwingend erforderlich.

Verfahren für Fördergesuche

Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) soll Informationen über den Stand des Ausbaus sammeln und veröffentlichen, welche Gebäude noch keinen Internetanschluss mit mindestens 1 Gbit/s haben und bei welchen in den nächsten drei Jahren kein entsprechender Ausbau geplant ist.

Anhand dieser Informationen können Gemeinden prüfen, ob in ihrem Gebiet Handlungsbedarf besteht. Wenn sie den Ausbau fördern möchten, können sie ein Projekt ausarbeiten und ein Fördergesuch einreichen.

Die Gesetzesvorlage sieht vor, dass zunächst der zuständige Kanton das Gesuch prüft. Anschliessend entscheidet das BAKOM auf Basis der kantonalen Beurteilung, ob das Projekt unterstützt wird und wie hoch der Bundesbeitrag ausfällt. Das BAKOM überwacht zudem, ob die geförderten Projekte entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und den festgelegten Bedingungen umgesetzt werden.

Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden

Vom Förderprogramm könnten schätzungsweise bis zu 600 Gemeinden profitieren und Unterstützung für den Ausbau moderner Internetanschlüsse erhalten. Machen Kantone beim Programm mit, müssen sie die Fördergelder des Bundes in gleicher Höhe ergänzen. Bei vollständiger Ausschöpfung des Programms entspricht dies 365 Millionen Franken. Die Teilnahme am Programm sowie die Beteiligung an einzelnen Projekten bleiben jedoch für Kantone und Gemeinden freiwillig.

Für die Kantone entsteht vor allem Aufwand durch die Prüfung der Fördergesuche. Je nach Anzahl der eingereichten Projekte kann dieser unterschiedlich hoch ausfallen. Zudem müssten einzelne Kantone allenfalls ihre gesetzlichen Grundlagen anpassen oder ergänzen.

Gemeinden, die Fördergelder beantragen, müssen ein Ausbauprojekt vorbereiten, den Bedarf abklären und ein Ausschreibungsverfahren durchführen. Ausserdem müssen sie geeignete bestehende Infrastrukturen gegen Entschädigung zur Mitbenutzung zur Verfügung stellen. Diese Leistungen gelten als Eigenbeitrag der Gemeinden zum geförderten Projekt.

Auswirkungen auf Bevölkerung, Wirtschaft und Umwelt

Mit dem Förderprogramm könnten mehrere 100 000 Wohnungen und Geschäfte Zugang zu einem leistungsfähigen Internetanschluss mit mindestens 1 Gbit/s erhalten.

Das Programm soll den Breitbandausbau dort ermöglichen, wo dieser wirtschaftlich nicht attraktiv ist. Bereits geplante und rentable Ausbauprojekte werden dadurch nicht beeinträchtigt. Gleichzeitig wird der Ausbau moderner Netze immer wichtiger, da die heutigen Kupferleitungen in den 2030er-Jahren schrittweise stillgelegt werden und nicht überall automatisch durch Glasfaser ersetzt werden.

Zudem fördert das Programm den Einsatz von energieeffizienten Glasfasernetzen. Diese benötigen weniger Energie als ältere Kupfernetze und können den Bedarf an zusätzlichen Funkantennen reduzieren. Dadurch ergeben sich auch positive Auswirkungen auf die Umwelt.