Erfüllung des Grundversorgungsauftrags 2025
Die Post hat im März 2026 gemäss den Bestimmungen der Postgesetzgebung (Postgesetz vom 17. Dezember 2010 [PG]; Postverordnung vom 29. August 2012 [VPG]) über die Erfüllung des Grundversorgungsauftrags im Zahlungsverkehr im Jahr 2025 Bericht erstattet.
Berichterstattung der Post
Bereitstellung des Mindestangebots
PostFinance muss natürlichen und juristischen Personen mit Wohnsitz, Sitz oder Niederlassung in der Schweiz das Eröffnen und Führen eines Zahlungsverkehrskontos anbieten (Art. 43 Abs. 1 Bst. a VPG). Mit dem Mindestangebot können die Kundinnen und Kunden Überweisungen von ihrem Konto auf das Konto eines Dritten (Bst. b), Bareinzahlungen auf das eigene Konto (Bst. d) sowie Bargeldbezüge (Bst. e) vornehmen. Zum Angebot von PostFinance gehört ausserdem die Gutschrift von Bargeld auf das Konto eines Dritten (Bst. c). Grenzüberschreitende Überweisungen in Schweizer Franken oder in einer Fremdwährung sind ausdrücklich nicht Teil der Grundversorgung im Zahlungsverkehr (Art. 43 Abs. 1bis VPG).
Gemäss den allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Kundenannahmepolitik des Finanzinstituts haben natürliche oder juristische Personen mit Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz grundsätzlich die Möglichkeit, die von PostFinance zu erbringenden Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. PostFinance kann Kundinnen und Kunden unter bestimmten Bedingungen von der Benützung der Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs ausschliessen (Art. 45 VPG).
Postalische Zugangspunkte
Im Jahr 2025 stellte die Post landesweit 5045 Zugangspunkte bereit (2024: 5003). Der Bevölkerung standen 718 Poststellen mit Barzahlungsverkehr zur Verfügung. Zudem betrieb die Post 1264 Agenturen. Der Hausservice konnte in 1922 Regionen genutzt werden. Die Zahl der Postomaten belief sich auf 745, jene der PostFinance-Filialen blieb unverändert bei 33.
Die Zahl Poststellen ging 2025 im Vergleich zum Vorjahr ein weiteres Mal zurück (–6,1 % bzw. –47), während die Zahl der Agenturen um 2,8 Prozent (+34) zunahm. Auch der Hausservice wurde erneut leicht ausgebaut (+0,6 % bzw. +11 Gebiete) und deckt nun schweizweit 534 834 Haushalte ab. Insgesamt wurden 47 Poststellen aufgehoben. 40 davon wurden in Agenturen umgewandelt, 5 durch einen Hausservice ersetzt und 2 ohne Ersatzlösung geschlossen. Eine der beiden ersatzlos geschlossenen Poststellen befand sich in einem Stadtzentrum in der Nähe einer Agentur. Die andere Poststelle wurde durch eine Agentur in derselben Gemeinde, aber mit einer anderen Postleitzahl ersetzt, was aus technischer Sicht als Schliessung gilt.
Um flexibler auf die Erwartungen und Bedürfnisse der Bevölkerung eingehen zu können, stellte die Post 573 Aufgabe- und Abholstellen in Ladengeschäften (2024: 563), 331 MyPost24-Automaten (2024: 303) und 237 Geschäftskundenstellen (2024: 231) bereit. Im Jahr 2025 belief sich die Zahl dieser Zugangspunkte, die als Ergänzung der Poststellen, Agenturen und des Hausservice dienen, auf 1141 (2024: 1097). Dies entspricht einer Zunahme von 4 Prozent.
PostFinance verfügte 2025 weiterhin über 33 eigenbetriebene Filialen und bot der Bevölkerung zudem mit 58 Beratungsstellen eine mehr als im Vorjahr an. Für einen Besuch in einer Beratungsstelle muss vorab ein Termin vereinbart werden. Daher sind die Filialen von PostFinance nach wie vor der wichtigste Kontaktkanal zur Kundschaft. Sie unterstützen Kundinnen und Kunden jederzeit mit Anlage, Vorsorge- und Finanzierungsangeboten.
Zugang zu den Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs
Die gesetzlichen Vorgaben für den Zugang zu den Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs wurden 2025 in allen Kantonen sehr deutlich übertroffen. Die Werte lagen zwischen 96,1 und 100 Prozent. Gesamtschweizerisch stieg der Wert im Vergleich zum Vorjahr um 0,2 Prozentpunkte (98,3 %) an.
Das vierte Jahr in Folge wies der Kanton Wallis beim Zugang zu den Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs der Post den landesweit niedrigsten Wert auf, nämlich 96,1 Prozent (allerdings 0,3 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr). Diese Zahl liegt jedoch immer noch deutlich über dem Schwellenwert von 90 Prozent. Dahingegen erzielte die Post im Kanton Luzern mit einer Steigerung von 0,8 Prozentpunkten gegenüber 2024 im zweiten Jahr in Folge die stärkste Verbesserung beim Zugang zu den Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs. Im Kanton Basel-Stadt lag der Wert wie auch schon in den Jahren 2019 und 2023 bei 100 Prozent (2024: 99,9 %). Damit wurde der Bevölkerung dort der beste Zugang zu den Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs der Post geboten.
Generell konnte die Post im Jahr 2025 die Zugangsbedingungen in 19 Kantonen (AR, BE, BS, FR, GL, GR, JU, LU, NE, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS und ZG) verbessern. Nur in zwei Kantonen hat sich die Kennzahl für den Zugang zu den Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs verschlechtert (AG: –0,2 Prozentpunkte; AI: –0,3 Prozentpunkte). In diesen beiden Kantonen lagen die Werte dennoch weit über der Schwelle von 90 Prozent, nämlich bei 98,3 Prozent bzw. 99,2 Prozent. In den übrigen fünf Kantonen (BL, GE, NW, OW und ZH) blieben die Werte der Zugangsbedingungen gegenüber 2024 unverändert.
Erfüllung der Erreichbarkeitsvorgabe
Zugang zu den Bargelddienstleistungen mit Hausservice und Bareinzahlung und Barauszahlung am Domizil.
Zugang zu den Dienstleistungen des Barzahlungsverkehrs
Zugang zu den Dienstleistungen des Barzahlungsverkehrs pro Kanton: Der Schwellenwert liegt bei mindestens 90 Prozent.
Im Jahr 2025 stand die Post gemäss ihrer gesetzlichen Pflicht (Art. 44 Abs. 4 VPG) mit den Verantwortlichen aller Kantone im Dialog. Zwischen August und Dezember 2025 fanden Gespräche über die Planung und Koordination der Poststellen und Agenturen im Gebiet des jeweiligen Kantons statt. Erörtert wurden insbesondere der Zugang zu postalischen Dienstleistungen, die rückläufige Kundenfrequenz in den Poststellen, der Rückgang der Transaktionen an den Postschaltern sowie die stetige Abnahme des Briefvolumens. Die Post stellte ausserdem die neue Version ihrer Post-App vor und erläuterte die Weiterentwicklung ihrer digitalen Strategie im Zusammenhang mit dem hybriden Brief via ePost (der seit dem 1. April 2026 zur postalischen Grundversorgung gehört). Das Thema stiess bei zahlreichen Kantonen auf Interesse. Die Post betonte zudem, dass sie weiter in die Modernisierung ihrer Poststellen investiert und neue Projekte wie den virtuellen Schalter und ein Sprach- und Absichtserkennungssystem testet, um den neuen Bedürfnissen der Bevölkerung besser gerecht zu werden.
Entwicklung des Zahlungsverkehrs
Entwicklung der Zahlungsformen
Inzwischen lässt sich feststellen, dass sich die Zahlungsgewohnheiten der Schweizer Bevölkerung dauerhaft verändert haben. Im Jahr 2025 wurden die schon in den Vorjahren beobachteten Trends bei den von der Postkundschaft genutzten Zahlungsmethoden bestätigt. Auch 2025 bevorzugte die Bevölkerung überwiegend digitale Zahlungsformen gegenüber dem klassischen Zahlungsverkehr in Papierform. Die Anzahl der elektronisch ausgeführten Aufträge stieg weiter an und erreichte 99,1 Prozent der insgesamt bei der Post abgewickelten Zahlungen (2024: 98,8 %). Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich die Zahl der elektronischen Überweisungsaufträge auf das Konto eines Dritten um 2,3 Prozent (2024: 4,2 %). Papierbasierte Überweisungsaufträge auf das Konto eines Dritten, die zum Mindestangebot der postalischen Grundversorgung gehören, machen aktuell nur noch 0,6 Prozent aller ausgeführten Zahlungsaufträge bei der Post aus. Im Jahr 2025 sank die Zahl der in Papierform ausgeführten Zahlungsaufträge im Vergleich zum Vorjahr weiter, und zwar um 10,9 Prozent (2024: –11,2 %). Ebenso verringerte sich das Volumen der entsprechenden Transaktionen um 14,6 Prozent (2024: –13,9 %). Die Zahl papierbasierter Daueraufträge brach um 36,2 Prozent ein (2024: –19,5 %), während jedoch das Transaktionsvolumen dieser Aufträge das zweite Jahr in Folge leicht zunahm (2025: 1,3 %; 2024: 3,8 %).
Da Zahlungen vermehrt bargeldlos abgewickelt werden, überrascht es nicht, dass die Zahl der Barzahlungen bei der Post im Jahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr weiter abnahm, und zwar um 10,3 Prozent (2024: –10,7 %), was einem Rückgang des Transaktionsvolumens um 9,3 Prozent (2024: –8,5 %) entspricht. Der kleine Teil der Bevölkerung, der seine Zahlungen in der Poststelle tätigt, tendiert bei Transaktionen eher zur Verwendung von Bargeld. So wurden über 78 Prozent der Transaktionen am Schalter bar oder mit der Debitkarte einer Drittbank abgewickelt, und nur 22 Prozent mit der Debitkarte von PostFinance. Seit 2018 haben sich sowohl das Volumen als auch die Zahl der physisch am Postschalter erledigten Zahlungen (einschliesslich Hausservice) mehr als halbiert.
Bargeldbezüge
Digitale Zahlungsmittel haben für die Schweizer Bevölkerung im Zahlungsverkehr mittlerweile eine zentrale Bedeutung. Die verschiedenen Debitkarten, mit oder ohne Kontaktfunktion, sowie die Bezahl-Apps zeichnen sich durch ihre Schnelligkeit, ihre einfache Handhabung und ihre ständige Verfügbarkeit aus, was sie sehr beliebt macht. Folglich gingen die Bargeldbezüge im Vergleich zum Vorjahr weiter zurück: zahlenmässig um 8,2 Prozent (2024: –10,2 %) und volumenmässig um 6,2 Prozent (2023: –7,7 %). Trotz der rückläufigen Bargeldnutzung möchte die Schweizer Bevölkerung weiterhin Zugang zu diesem Zahlungsmittel haben, wie die Resultate der Abstimmung vom 8. März 2026 über den direkten Gegenentwurf zur Bargeldinitiative zeigen, der mit 73,4 Prozent der Stimmen angenommen wurde.
Im Jahr 2025 wurden noch 745 Postomaten betrieben. Das sind 4,1 Prozent weniger als im Vorjahr. In den letzten zehn Jahren sank die Zahl der Postomaten um 23,9 Prozent. Die Abnahme der Bargeldbezüge lässt sich somit wahrscheinlich darauf zurückführen, dass es immer schwieriger wird, einen Postomaten zu finden, aber auch auf die Gebühren, die beim Bargeldbezug an einem Geldautomaten eines anderen Finanzinstituts als PostFinance anfallen. Für die Kundinnen und Kunden ist es daher einfacher und kostengünstiger, ihre Rechnungen digital zu bezahlen.
Kundenbeziehung und -zufriedenheit mit PostFinance
Die Zahl der Kundenbeziehungen ging 2025 im Privat- und Geschäftskundensegment um insgesamt rund 4000 zurück. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einer Abnahme von 0,2 Prozent bei der Privatkundschaft und von 1,6 Prozent bei der Geschäftskundschaft. Gleichzeitig stieg die Zahl der Konten in der Grundversorgung bei der Privatkundschaft leicht (+0,3 %), während sie bei der Geschäftskundschaft gegenüber dem Vorjahr um 3,1 Prozent sank (2024: –0,2 % bzw. –3,4 %).
Die Zufriedenheit sowohl der Privat- als auch der Geschäftskundinnen und -kunden von PostFinance hat sich 2025 erhöht. Der Zufriedenheitswert der Privatkundinnen und -kunden lag bei 83 von 100 Punkten, also 2 Punkte mehr als im Vorjahr. Unzufrieden waren sie weiterhin vor allem mit den hohen Kosten und Gebühren. Das E-Banking von PostFinance und die verschiedenen digitalen Zahlungssysteme wie die PostFinance-App und PostFinance Pay sowie die Akzeptanz der PostFinance Card wurden hingegen sehr positiv bewertet. Obwohl sich die Geschäftskundschaft etwas kritischer zeigte, verbesserte sich ihre Zufriedenheit im Vergleich zum Vorjahr weiter und erreichte mit 78 von 100 Punkten einen guten Wert (+1 Punkt gegenüber 2024). Die Gründe für die höhere Zufriedenheit waren hauptsächlich die E-Finance-Dienstleistungen, das einfache Bearbeiten von Rechnungen dank QR-Codes und die Automatisierung von Zahlungsvorgängen.
Im Jahr 2025 sank die Gesamtzahl der Reklamationen (–9,4 %) und Beschwerden (–12,9 %) im Vorjahresvergleich erneut, während die Anzahl Nachforschungen unverändert blieb. Auch bei den E‑Finance‑Dienstleistungen gingen die Nachforschungen zurück (–29,4 %). Die Anzahl der Reklamationen nahm hingegen leicht zu (2,6 %). Die Zahl der vom Bankenombudsman behandelten Fälle blieb stabil (2025: 19; 2024: 20). Mehr als die Hälfte der Fälle im Jahr 2025 betrafen verschiedene Arten von Betrug.
Barrierefreier Zugang zu den Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs für Menschen mit Behinderungen
Die Postgesetzgebung verpflichtet die Post, für Menschen mit Behinderungen einen barrierefreien Zugang zum Zahlungsverkehr sicherzustellen. Da gegenüber den Vorjahren keine Neuerungen vorgenommen wurden, waren die im November 2020 ausgestellten Zertifikate auch 2025 noch gültig. Damals wurde die Barrierefreiheit sehr gut bewertet, nämlich mit der Zertifizierungsstufe «AA+» für die Website www.postfinance.ch und mit «AA» für E-Finance. Diese Zertifizierungen entsprechen den Vorgaben des eCH-0059 Accessibility Standard des Bundes sowie des europäischen Standards European Accessibility Act (EAA). Somit können auch blinde, seh- oder hörbehinderte Personen sowie Personen mit anderen körperlichen Einschränkungen und ältere Menschen mit eingeschränkter Mobilität die Dienstleistungen des digitalen Zahlungsverkehrs von PostFinance hindernisfrei nutzen.
Beurteilung durch das BAKOM
Erfüllung des gesetzlichen Auftrags
Nach Einschätzung des BAKOM hat die Post den ihr gemäss der Postgesetzgebung übertragenen gesetzlichen Grundversorgungsauftrag im Zahlungsverkehr im Jahr 2025 erfüllt.
Aus dem Mitte März 2026 dem BAKOM eingereichten Bericht geht hervor, dass die Post das in der Verordnung vorgeschriebene Mindestangebot gemäss den gesetzlichen Vorgaben gewährleistet und dass grundsätzlich jede natürliche und juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz die Dienstleistungen der Grundversorgung in Anspruch nehmen kann (Art. 43 VPG). Die Ausschlussklauseln für die Benützung der Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs von PostFinance entsprechen a priori den in der Verordnung vorgesehenen Ausnahmen (Art. 45 VPG).
Die Post hat die gesetzlichen Vorgaben für den Zugang der Bevölkerung zu den Dienstleistungen des Barzahlungsverkehrs im Jahr 2025 vollumfänglich erfüllt. Die 2025 gemessene Erreichbarkeit übertraf den vom Bundesrat festgesetzten Schwellenwert von 90 Prozent (Art. 44 VPG) in jedem Kanton bei Weitem und hat sich im Vergleich zum Vorjahr oft sogar verbessert. Durch qualitativ hochwertige digitale Dienstleistungen ermöglicht die Post Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität sowie Seniorinnen und Senioren einen barrierefreien Zugang.
Allgemeine Erwägungen
Obwohl die Zahl der direkt von der Post betriebenen Poststellen gesunken ist, hat sich der Zugang zu den Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs im Jahr 2025 in fast drei Vierteln der Kantone verbessert. Die Kundenfrequenz in den Poststellen sowie die am Schalter abgewickelten Transaktionen waren weiterhin rückläufig. Der stetige Abbau von Geldautomaten, sowohl bei PostFinance als auch bei den verschiedenen Banken, erschwert den Bargeldbezug und dürfte dazu beitragen, dass Bargeld immer seltener verwendet wird. Die Postkundschaft wickelt ihre Überweisungen auf Drittkonten seit mehreren Jahren grossmehrheitlich digital ab.
Damit die Post den verschiedenen Verhaltensänderungen der Schweizer Bevölkerung Rechnung tragen kann, bedarf es einer Anpassung der geltenden Postgesetzgebung. Aus diesem Grund wird derzeit an einer Revision des Postgesetzes gearbeitet.

