Funkgesteuertes Kinderspielzeug: Störquellen für den Funkverkehr?
Die Ergebnisse einer gemeinsamen Marktüberwachungsaktion von 13 europäischen Marktüberwachungsbehörden sind ernüchternd: Drei von vier Spielsachen erfüllten die Anforderungen für das Inverkehrbringen nicht. Die Kampagne, die 2025 unter aktiver Beteiligung des BAKOM durchgeführt wurde, bestätigt damit die Erkenntnisse der eigenen Marktüberwachung des BAKOM aus demselben Jahr. Diese zeigte, dass die überwiegende Mehrheit der kontrollierten Funkanlagen nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprachen.
Maria-Alexandra Paun, Radio Monitoring und Anlagen
Ein kleines ferngesteuertes Auto saust durch das Wohnzimmer. Das typische Funkknistern des Walkie-Talkies begleitet die Spielabenteuer im Garten. Hinter diesen alltäglichen Spielszenen verbirgt sich eine unsichtbare Realität: Denn viele wissen nicht, dass solche Spielzeuge Funkwellen nutzen – dieselben, die unter anderem auch WLAN und Bluetooth ermöglichen – und dadurch Störungen verursachen können.
Im Jahr 2025 nahm das BAKOM aktiv an einer gemeinsamen europäischen Marktüberwachungsaktion mit dem Namen JACOP 2025 (Joint Actions on Compliance of Products) teil. 13 europäische Marktüberwachungsbehörden untersuchten während 14 Monaten Spielzeuge mit Funktechnik wie ferngesteuerte Autos, Boote und Züge sowie Walkie-Talkies, schnurlose Karaoke-Mikrofone usw.
Zwischen Mai und Juli 2025 wurden insgesamt 88 Spielsachen sowohl online als auch im stationären Handel stichprobenartig geprüft. Die meisten Produkte nutzten das 2,4-GHz-Frequenzband, das auch für WLAN und Bluetooth häufig verwendet wird.
Die Kontrollen betrafen die Anforderungen an die Nutzung des Spektrums (technische Aspekte) sowie formale (z. B. Kennzeichnung, Informationspflichten, Konformitätszeichen) und verfahrenstechnische Anforderungen (technische Unterlagen, Konformitätserklärung usw.).
Die Bilanz fällt deutlich aus – und gibt Anlass zur Sorge:
- 60 Prozent der Spielsachen weisen technische Konformitätsmängel auf, die zu Störungen anderer Funkdienste führen können.
- 62,5 Prozent erfüllen z. B. wegen unvollständiger Nutzerinformationen die formalen Anforderungen nicht.
- 78 Prozent weisen mindestens einen (technischen, verfahrensbezogenen oder formalen) Konformitätsmangel auf.
Kurz: Nur jedes fünfte Spielzeug weist keinerlei Nichtkonformität auf.
Die von den europäischen Marktüberwachungsbehörden ergriffenen Massnahmen richten sich nach dem Risiko, das von den festgestellten Konformitätsmängeln ausging. Für technisch nicht konforme Geräte wird ein Vertriebsverbot ausgesprochen. Bei formalen oder verfahrensbezogenen Unzulänglichkeiten wird grundsätzlich verfügt, dass die Produkte bis zur Behebung des Mangels nicht weiter in Verkehr gebracht werden dürfen. Die Bearbeitung einer Reihe von Fällen aus dieser gemeinsamen Kampagne ist noch nicht abgeschlossen.
Ergebnisse der Marktüberwachung in der Schweiz 2025
Zur Gewährleistung einer störungsfreien Nutzung des Funkfrequenzspektrums und eines fairen Wettbewerbs nimmt das BAKOM stichprobenartige Konformitätskontrollen bei Funkanlagen und elektrischen Geräten auf dem Markt vor.
Im Jahr 2025 waren 192 der insgesamt 216 vom BAKOM kontrollierten Stichproben nicht konform. Insbesondere wurden bei 151 Geräten technische Mängel festgestellt, die bei anderen Nutzerinnen und Nutzern Störungen verursachen können. Ergänzend zu den Kontrollen wurden Informationsmassnahmen durchgeführt (Seminare, Internetpublikationen usw.). Diese tragen dazu bei, die Marktakteure angemessen über die Voraussetzungen für das Inverkehrbringen von Funkanlagen und elektrischen Geräten zu informieren.
Was können die Konsumentinnen und Konsumenten tun?
Wer ein elektrisches Gerät oder eine Funkanlage kaufen möchte (Funkkomponenten sind in vielen elektrischen Geräten verbaut), kann mit einigen wenigen einfachen Massnahmen auf Nummer sicher gehen:
- Überprüfen, ob ein Konformitätszeichen wie z. B. CE angebracht ist.
- Sich vergewissern, dass die Bedienungsanleitung in einer Landessprache vorliegt.
- Kontrollieren, ob den Funkanlagen eine Konformitätserklärung beigefügt ist.
- Um Probleme zu vermeiden, empfiehlt es sich, solche Produkte in einem Laden oder Online-Geschäft in der Schweiz zu kaufen.
Diese einfachen Massnahmen helfen, Risiken zu reduzieren und konforme Produkte zu bevorzugen.
