Funkversuche
Die Funkversuchskonzession berechtigt die Konzessionärin, eine Funkanlage für Funkversuche (Abstrahlversuche, Ausbreitungsmessungen etc.) während der Entwicklung von Anlagen und Systemen zu benützen.
Die Funkversuchskonzession berechtigt die Konzessionärin, eine Funkanlage für Funkversuche (Abstrahlversuche, Ausbreitungsmessungen etc.) während der Entwicklung von Anlagen und Systemen zu benützen.