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Veröffentlicht am 26. Mai 2016

Funkvorführungen (Geräte und Anlagen)

Die Funkkonzession für Vorführungen berechtigt die Konzessionärin, in einem räumlich und zeitlich begrenzten Rahmen Funkanlagen zu benützen, um sie Dritten vorzuführen.

Gesuch für eine Funkkonzession für Vorführungen

Die Fernmeldanlagen müssen den technischen Vorschriften entsprechen. Wer Funkanlagen, zu deren Benützung ein Fähigkeitsausweis erforderlich ist benützen will, muss den entsprechenden Fähigkeitsausweis besitzen. Typische Anwender sind Funkgerätehersteller, Firmen, Verkaufsläden und Aussteller.