Funkvorführungen (Geräte und Anlagen)
Die Funkkonzession für Vorführungen berechtigt die Konzessionärin, in einem räumlich und zeitlich begrenzten Rahmen Funkanlagen zu benützen, um sie Dritten vorzuführen.
Die Funkkonzession für Vorführungen berechtigt die Konzessionärin, in einem räumlich und zeitlich begrenzten Rahmen Funkanlagen zu benützen, um sie Dritten vorzuführen.