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Veröffentlicht am 3. Juli 2020

Gesuchsformulare

Wer eine Ermässigung für die Beförderung von Zeitungen und Zeitschriften beantragen möchte, kann beim BAKOM ein Gesuch um Presseförderung einreichen.

Ein Anspruch auf eine Ermässigung besteht für diejenigen Zeitungen und Zeitschriften, welche die im Postgesetz und der dazugehörigen Verordnung aufgeführten Kriterien erfüllen.

Die Anspruchsberechtigten haben dem BAKOM periodisch eine Selbstdeklaration einzureichen. Unabhängig davon ist dem BAKOM innert 30 Tagen schriftlich mitzuteilen, wenn die Voraussetzungen von Art. 36 Abs. 3 VPG nicht mehr erfüllt sind.

Für die beiden Kategorien "Regional- und Lokalpresse" sowie "Mitgliedschafts- und Stiftungspresse" existieren zwei unterschiedliche Formulare:

Regional- und Lokalpresse

Wegleitung für die Gesuche um Förderung der Regional- und Lokalpresse

Mitgliedschafts- und Stiftungspresse

Wegleitung für die Gesuche um Förderung der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse