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Veröffentlicht am 17. Dezember 2024

Grundlegende Anforderungen

Betriebsmittel müssen nach dem Stand der Technik so entworfen und gefertigt sein, dass:

  • die von ihnen verursachten elektromagnetischen Störungen keinen Pegel erreichen, der einen bestimmungsgemässen Betrieb von Fernmeldeanlagen oder anderen Betriebsmittel verunmöglichen kann;
  • sie gegen die bei bestimmungsgemässem Betrieb erwarteten elektromagnetischen Störungen so unempfindlich sind, dass sie ohne unzumutbare Beeinträchtigung bestimmungsgemäss arbeiten können.

Die grundlegenden Anforderungen werden in den von den europäischen Gremien erstellten technischen Normen umgesetzt. Diese Normen werden von der Schweiz übernommen und vom BAKOM als Liste im Bundesblatt veröffentlicht.

Rechtliche Grundlagen

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