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Veröffentlicht am 19. Februar 2025

Jahresrechnung

Konzessionierten Radio- und Fernsehveranstalter müssen dem BAKOM bis zum 30. April des Folgejahres ihre Jahresrechnung gemäss dem BAKOM-Kontenplan und die entsprechenden Unterlagen, die im zusätzlichen Leitfaden des BAKOM erwähnt sind, zustellen.