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Veröffentlicht am 16. April 2026

Jedermannsfunk (CB)

Der Jedermannsfunk (CB-Funk) wird für alle Arten privater, nichtkommerzieller Funkkommunikation benutzt. Er ist zum persönlichen Informations- und Meinungsaustausch gedacht. CB bedeutet «Citizens Band» und heisst Bürger-Frequenzband.

Die Nutzung von Anlagen für den Jedermannsfunk (CB) benötigt keine Zulassung.

Die nachstehende Tabelle informiert über die gültigen Einzelheiten und wesentlichen Merkmale:

Rufzeichen

Sprechfunk: Die Rufzeichenvergabe für den CB Sprechfunk erfolgt über Swiss CB Organisation Home - SCBO - Swiss CB Organisation und bedarf keiner Zulassung beim BAKOM.

Datenfunk: Das Datenfunk-Protokoll (Packet-Radio) verlangt hingegen ein 6-stelliges Rufzeichen aus der international für die Schweiz gültigen Serie.
Die Suche nach bereits zugeteilten Rufzeichen für die Datenübertragung über Packet Radio-Pakete und die Beantragung von Rufzeichen erfolgt seit dem 20. November 2023 grundsätzlich über das eGovernment Portal.

Sie sind bereits Kundin oder Kunde des BAKOM, hatten aber kein Konto auf dem bisherigen Portal BAKOM Online? In diesem Fall bitten wir Sie, uns über kf-fk@bakom.admin.ch zu kontaktieren, bevor Sie sich auf dem eGovernment Portal UVEK registrieren. Nach unserer Bestätigung können Sie sich registrieren und Ihren Antrag stellen.
Packet-Radio-Rufzeichen beantragen
Zugeteilte Packet-Radio-Rufzeichen suchen
Bei Fragen zum Portal können Sie sich auch direkt an das BAKOM wenden (kf-fk@bakom.admin.ch).

Kanalempfehlung

Diese Kanalempfehlung wurde durch die Interessenvereinigungen für den Jedermannsfunk (CB) erarbeitet.