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Veröffentlicht am 16. April 2019

Konformitätserklärung "Schweiz"

Die Konformitätserklärung ist eine Bestätigung, dass die Funkanlage den grundlegenden Anforderungen entspricht. Sie wird von der Herstellerin oder ihrer in der Schweiz niedergelassenen bevollmächtigten Person ausgestellt. Fällt die Funkanlage unter mehrere Regelungen, die eine Konformitätserklärung verlangen, so genügt eine einzige Erklärung. Ein Dossier, das aus mehreren einzelnen Erklärungen besteht, ist einer einzigen Erklärung gleichzusetzen.

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