Marktanteil Breitband Internetzugang auf dem Festnetz
Der Artikel 59 Absatz 2ter des neuen, am 1. April 2007 in Kraft getretenen Fernmeldegesetzes (FMG) lässt bei der Veröffentlichung der für die Statistik erhobenen Daten eine neue Dimension zu: Das BAKOM kann die Marktanteile veröffentlichen.