Massnahmen zur Durchsetzung der Vorschriften
Hat das BAKOM den Verdacht, dass ein Händler nicht konforme elektrische Geräte verkauft, führt es vor Ort eine Kontrolle durch und nimmt Muster zur näheren Abklärung der Konformität mit. Anschliessend nimmt es eine technische Prüfung vor. Es überprüft auch, ob Benutzerinformationen, Kennzeichnung und Konformitätserklärung den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Bei einer Anfechtung der Prüfergebnisse können externe Prüfstellen mit der Durchführung von Tests beauftragt werden.
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