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Veröffentlicht am 16. August 2023

Meldepflicht für Radio- und Fernsehveranstalter

Mit dem seit 1. April 2007 geltenden Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) besteht für die schweizerischen Programmveranstalter grundsätzlich lediglich noch eine Meldepflicht. Neue Veranstalter haben Ihre Programme vor Sendebeginn beim BAKOM zu melden.