Meldepflicht für Radio- und Fernsehveranstalter
Mit dem seit 1. April 2007 geltenden Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) besteht für die schweizerischen Programmveranstalter grundsätzlich lediglich noch eine Meldepflicht. Neue Veranstalter haben Ihre Programme vor Sendebeginn beim BAKOM zu melden.