Nationaler Frequenzzuweisungsplan
Der Nationale Frequenzzuweisungsplan (NaFZ) ist die verbindliche Grundlage der Frequenznutzung. Die darin referenzierten Schnittstellen-Anforderungen (RIR) beschreiben die Voraussetzungen zur Frequenznutzung wie z.B Sendeleistung, Frequenzbänder, Konzessionspflicht.
Hyperlinks / Dokumente
Nationaler Frequenzzuweisungsplan online ( Anleitung und Hinweise zur Benutzung vom online NaFZ und RIR sind unter der Readme - Info Seite zu finden).
Schnittstellen-Anforderungen (RIR) mit generellen Informationen.
RIR Liste, sortiert nach Nummer.
RIR mit Suchfunktion (Frequenzbereich, Text).
Dokumente
Nationaler Frequenzzuweisungsplan 2025 (Link zur Publikationsplattform)
Massgeblich ist diejenige Version des NaFZ, welche auf der Publikationsplattform aufgeschaltet ist.
Graphische Übersicht der Zuweisungen (Frequency Allocations) im NaFZ (pdf)
NaFZ Inhaltsübersicht
Der NaFZ (als pdf Dokument) enthält folgende Informationen:
- Prinzipien der Frequenzverwaltung, Erklärungen
- Frequenzzuweisungs-Tabelle
- Anhänge:
- - UWB und Breitband-SRD Frequenzbereiche
- - Liste der spezifischen Zuteilungen
- - Liste der Schnittstellen Anforderungen (RIR)
- - Liste der harmonisierten Frequenzbereiche
- - Abkürzungen
- - Relevante CEPT REC/DEC
- - Relevante RR und ECA Fussnoten
Frequenzplanung
Der NaFZ basiert auf dem Radioreglement der ITU und den relevanten Publikationen der CEPT und folgt in der Regel deren Vorgaben. Er besteht aus dem eigentlichen Plan (Funkdienste nach Frequenzbereichen geordnet) und den Anhängen mit Regeln für die Benutzung des entsprechenden Frequenzbereichs. Als wichtigstes Instrument für die Planung der Ressource Funkfrequenzen bedarf er der Genehmigung durch den Bundesrat (Fernmeldegesetz Art. 25, Abs. 2).
Der Plan gibt eine Übersicht über die nationale Verwendung des Frequenzspektrums und unterscheidet zwischen zivilen (CIV), militärischen (MIL) und CIV/MIL Bändern, sowie zwischen primären und sekundären Zuweisungen. Künftig geplante Zuweisungen sind soweit als möglich vermerkt. Spezifische Frequenzzuteilungen an verschiedene Benutzerkategorien sind direkt im Plan oder als Referenz zu den Anhängen eingetragen. Individuelle Frequenzzuteilungen an einzelne Frequenznutzer sind nicht aufgeführt. Die für die Benutzung der entsprechenden Frequenzbereiche notwendigen technischen Schnittstellen-Anforderungen sind referenziert. Damit ergibt sich für den Interessierten ein transparentes und kompaktes Bild über die technischen und betrieblichen Anforderungen der Frequenznutzung in der Schweiz nach dem Grundgedanken der RE Direktive der EU.