SRG und Filmbranche sollen enger zusammenarbeiten
Bern, 08.10.2025 — Die unabhängige audiovisuelle Industrie ist in der Schweiz wichtig für Filmtechnik und Auftragsproduktionen. Der Bundesrat begrüsst deshalb die gesetzliche Verankerung der Zusammenarbeit zwischen der SRG und der Branche für filmtechnische Dienstleistungen im Sinne der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats. In seiner Stellungnahme vom 8. Oktober 2025 empfiehlt der Bundesrat dem Parlament, auf den Gesetzesentwurf der Kommission einzutreten.
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N) will, dass in der SRG-Konzession zwingend Vorgaben zur Zusammenarbeit mit der unabhängigen audiovisuellen Industrie gemacht werden. Der Gesetzesentwurf der KVF-N erlaubt dem Bundesrat, Mindestanteile in der SRG-Konzession für die Auftragsvergabe festzulegen. So entstünde im Radio- und Fernsehgesetz für die audiovisuelle Industrie eine ähnliche Regelung wie für die Schweizer Literatur und das Schweizer Film- und Musikschaffen. Mit dem Entwurf setzt die KVF-N die parlamentarische Initiative «Faire Teilnahme der SRG am audiovisuellen Produktionsmarkt» (22.415) um.
Der Bundesrat beantragt dem Parlament, auf den Gesetzesentwurf einzutreten. Die vorgeschlagene Regelung gibt der Branche mehr Sicherheit, da sie auf die Zusammenarbeit mit der SRG angewiesen ist. Bisher ist dies nur in der SRG-Konzession geregelt.
Zur unabhängigen audiovisuellen Industrie gehören Produktionsfirmen, filmtechnische Dienstleister sowie Regisseure und Regisseurinnen. Sie trägt entscheidend zur Qualität und Vielfalt audiovisueller Auftragsproduktionen in der Schweiz bei.
Die parlamentarische Initiative unterstützt das Ziel des Bundesrates, den Privaten, in diesem Fall der audiovisuellen Industrie, mehr Raum zu geben. Bereits 2022 hat der Bundesrat beschlossen, dass sich die SRG stärker auf Information, Bildung und Kultur konzentrieren soll. Bei Unterhaltung und Sport soll die SRG auf jene Bereiche fokussieren, die von anderen Anbietern nicht abgedeckt werden.
Die KVF-N wird sich als nächstes mit der Stellungnahme des Bundesrates befassen.