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Veröffentlicht am 7. August 2024

Notrufdienste

Die Anbieterinnen des öffentlichen Telefondienstes müssen einen Dienst anbieten, der es den Benutzerinnen und Benutzern ermöglicht, bei Gefahr für Leib, Leben, Gesundheit oder Eigentum die zuständige Alarmzentrale zu erreichen (Notrufdienst). Sie müssen bei Notrufen die Leitweglenkung und die Standortidentifikation sicherstellen.