Presseförderung in der Tageszustellung
Am 21. März 2025 hat das Parlament beschlossen, den Bundesbeitrag für einen befristeten Zeitraum von sieben Jahren um 10 Millionen Franken zu erhöhen. Seit dem 1. Januar 2026 stehen für die Presseförderung in der Tageszustellung jährlich insgesamt 60 Millionen Franken zur Verfügung: 40 Millionen für die Regional- und Lokalpresse sowie 20 Millionen für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse.
Abonnierte Zeitungen werden von der Post auf den ordentlichen Zustelltouren verteilt. In Gebieten ohne Frühzustellung müssen sie spätestens bis 12.30 Uhr zugestellt sein. Um im Rahmen der Presseförderung Unterstützung für die Tageszustellung zu erhalten, müssen Titel der Regional- und Lokalpresse die Kriterien nach Artikel 36 Absätze 1 und 2 VPG kumulativ erfüllen. Für Titel der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse gelten die Vorgaben nach Artikel 36 Absätze 3 und 4 VPG.
Gesuchsformulare
Wer eine Ermässigung für die Beförderung von Zeitungen und Zeitschriften beantragen möchte, kann beim BAKOM ein Gesuch um Presseförderung einreichen.
Ein Anspruch auf eine Ermässigung besteht für diejenigen Zeitungen und Zeitschriften, welche die im Postgesetz und der dazugehörigen Verordnung aufgeführten Kriterien erfüllen.
Die Anspruchsberechtigten haben dem BAKOM periodisch eine Selbstdeklaration einzureichen. Unabhängig davon ist dem BAKOM innert 30 Tagen schriftlich mitzuteilen, wenn die Voraussetzungen von Art. 36 Abs. 3 VPG nicht mehr erfüllt sind.
Für die beiden Kategorien "Regional- und Lokalpresse" sowie "Mitgliedschafts- und Stiftungspresse" existieren zwei unterschiedliche Formulare:
Regional- und Lokalpresse
Wegleitung für die Gesuche um Förderung der Regional- und Lokalpresse
Mitgliedschafts- und Stiftungspresse
Wegleitung für die Gesuche um Förderung der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse
Förderberechtigte Titel
Übersicht Subventionen
Medienmitteilung
12.12.2025 Förderung für die Regional- und Lokalpresse wird verstärkt


