Radio und Fernsehen
Rundfunk-Richtlinien regeln Verbreitung von Radio- und TV-Programmen
Der Bundesrat hat neue Richtlinien für die Verbreitung von Radio- und TV-Programmen in den Frequenzbereichen Langwelle, Mittelwelle und Kurzwelle sowie in den VHF- und UHF-Bändern erlassen. Damit erhält das UVEK die Möglichkeit, Frequenzen für die Rundfunknutzung freizugeben.
Liste der Ereignisse mit erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung
Für wichtige (Sport-) Ereignisse soll das schweizerische TV-Publikum nicht Zusatzgebühren zahlen müssen. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat deshalb eine Liste mit jenen Ereignissen verabschiedet, die in unserem Land frei empfangbar bleiben und nicht nur im Pay-TV angeboten werden sollen. Die Liste entspricht in etwa den Listen anderer Länder.