Radio und Fernsehen
Rundfunk-Richtlinien regeln Verbreitung von Radio- und TV-Programmen
Der Bundesrat hat neue Richtlinien für die Verbreitung von Radio- und TV-Programmen in den Frequenzbereichen Langwelle, Mittelwelle und Kurzwelle sowie in den VHF- und UHF-Bändern erlassen. Damit erhält das UVEK die Möglichkeit, Frequenzen für die Rundfunknutzung freizugeben.
Liste der Ereignisse mit erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung
Für wichtige (Sport-) Ereignisse soll das schweizerische TV-Publikum nicht Zusatzgebühren zahlen müssen. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat deshalb eine Liste mit jenen Ereignissen verabschiedet, die in unserem Land frei empfangbar bleiben und nicht nur im Pay-TV angeboten werden sollen. Die Liste entspricht in etwa den Listen anderer Länder.
Weisungen für die UKW-Sendernetzplanung
In seinen Weisungen für die UKW-Sendernetzplanung (UKW-Weisungen) definierte der Bundesrat die lokalen/regionalen Versorgungsgebiete der einzelnen Radioveranstalter und legte die Anzahl der jeweils zu konzessionierenden Radiostationen fest. Die Weisungen gelten bis zur Neukonzessionierung im Sommer 2008.