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Veröffentlicht am 25. November 2025

Radio- und Fernsehverbreitung

Seit dem Inkrafttreten der Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) und des Fernmeldegesetzes (FMG) am 1. April 2007 wird die Verbreitung von Programmen ebenso wie zum Beispiel die Telefonie oder das Internet als ein Fernmeldedienst betrachtet. Die Verbreitung ist ein Fernmeldedienst zur Übertragung von Programmen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind.

Alle Daten in diesem Kapitel sind unter der folgenden Rubrik „Fakten und Zahlen” frei verfügbar. Eine Überarbeitung der Seiten zur Fernmeldestatistik ist in Vorbereitung.