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Veröffentlicht am 10. Dezember 2021

Reision der Verordnungen zum Fernmeldegesetz (FMG)

Das geltende Fernmeldegesetz (FMG) stammt aus dem Jahr 1997, eine erste Teilrevision trat 2007 in Kraft. Die Verbreitung des Internets hat die Telekommunikationslandschaft tiefgreifend umgestaltet. Mit der erneuten Teilrevision wurde das Gesetz den neuen Gegebenheiten angepasst. Dabei wurden insbesondere Konsumentenanliegen gestärkt (internationales Roaming, offenes Internet, unlautere Werbung, Jugendschutz) sowie Deregulierungen und administrative Vereinfachungen vorgenommen (Aufhebung der Meldepflicht für Fernmeldedienstanbieterinnen und der generellen Konzessionspflicht bei Frequenznutzungsrechten).

Änderung vom 22. März 2019