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Veröffentlicht am 22. Januar 2019

Splitscreen-Werbung, interaktive und virtuelle Werbung

Im Fernsehen sind Werbung auf geteiltem Bildschirm, interaktive Werbung und virtuelle Werbung zugelassen. Weil diese Werbeformen die Werbetrennung gefährden, sind sie besonderen Bestimmungen unterworfen.