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Veröffentlicht am 22. August 2023

Störsender (Jammer)

Seit dem 1. Januar 2018 sind der Import und Besitz eines Störsenders in der Schweiz und in den Ländern der Europäischen Union strikt verboten. Die Vorschriften für diese Geräte, die auch «Blocker» oder «Jammer» genannt werden, wurden damit verschärft, denn bisher galt das Verbot nur für das Inverkehrbringen und die Nutzung. Störsender können gefährlich sein, da sie jeglichen Mobilfunkverkehr verhindern und dadurch Notrufe unmöglich sind. Meist ist die Werbung für diese Art von Geräten trügerisch: Sie vermittelt den Eindruck, dass ihre Verwendung legal ist, und macht nicht deutlich, dass sogar der Besitz illegal ist.

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