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Veröffentlicht am 12. April 2022

Übersicht Must-Carry-Programme

Wer in der Schweiz Radio- und Fernsehprogramme anbietet, muss bestimmte Programme zwingend verbreiten. Diese Must-Carry-Pflicht gilt grundsätzlich für alle leitungsgebundenen und mobilen Verbreitungswege, nicht jedoch für die drahtlos-terrestrische Verbreitung via DAB+ und DVB-T sowie den Satellitenrundfunk.

Verbreitungsverpflichtungen für Fernsehprogramme

TV-Programme der SRG SSR und konzessionierte Regionalprogramme

Die Verbreitung der konzessionierten Regional-TV-Programme ausserhalb des zugeteilten Versorgungsgebietes ist erlaubt.

Ausländische Programme (nur digitale Verbreitungspflicht)

Verbreitungsverpflichtungen für Radioprogramme

Radioprogramme der SRG SSR

Weitere Informationen

UKW-Versorgungsgebiete und Karten

Regionale TV-Gebiete und Karten