Übersicht Must-Carry-Programme
Wer in der Schweiz Radio- und Fernsehprogramme anbietet, muss bestimmte Programme zwingend verbreiten. Diese Must-Carry-Pflicht gilt grundsätzlich für alle leitungsgebundenen und mobilen Verbreitungswege, nicht jedoch für die drahtlos-terrestrische Verbreitung via DAB+ und DVB-T sowie den Satellitenrundfunk.
Verbreitungsverpflichtungen für Fernsehprogramme
TV-Programme der SRG SSR und konzessionierte Regionalprogramme
Die Verbreitung der konzessionierten Regional-TV-Programme ausserhalb des zugeteilten Versorgungsgebietes ist erlaubt.
Ausländische Programme (nur digitale Verbreitungspflicht)
Verbreitungsverpflichtungen für Radioprogramme
Radioprogramme der SRG SSR