UKW-Funkkonzessionen
Mit dem parlamentarischen Entscheid vom 09. Dezember 2025 wurde die Grundlage für die Weiterführung der UKW-Verbreitung geschaffen und das BAKOM beauftragt, die UKW-Funkkonzessionen neu zu erteilen. Die Funkkonzessionen gelten bis zum 31. Dezember 2034.