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Veröffentlicht am 1. Juli 2019

Unterbrecherwerbung

Die Bestimmung über die Einfügung der Werbung differenziert nach der Art der Sendung. Für bestimmte Veranstalterkategorien bestehen nur wenige Einschränkungen, hingegen gilt eine strengere Regelung für die SRG. Nicht mit Werbung unterbrochen werden dürfen Kindersendungen und Gottesdienste. Werbung darf in sogenannte "natürliche Pausen" eingefügt werden (zum Beispiel bei der Übertragung eines Fussballspiels in der Halbzeit).