Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 1. Juli 2019

Unterbrecherwerbung

Wenn Sendungen durch Werbung unterbrochen werden, spricht man von Unterbrecherwerbung. Nicht jede Sendung darf mit Werbung unterbrochen werden. Die Bestimmungen für Unterbrecherwerbung differenzieren nach Art der Sendung sowie nach Veranstalterkategorie. Auch für die zulässige Häufigkeit der Unterbrechungen gibt es Regeln. Die strengsten Bestimmungen gelten für die SRG: Art. 22 RTVV

Für sämtliche Veranstalterkategorien gilt, dass Kindersendungen und Gottesdienste nicht mit Werbung unterbrochen werden dürfen.

Weitere Ausführungen zur Unterbrecherwerbung sind den Werbe- und Sponsoringrichtlinien zu entnehmen: Werbe- und Sponsoringrichtlinien - Unterbrecherwerbung