Unternehmensabgabe
In der Schweiz mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen (mit Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte in der Schweiz) mit einem weltweiten Umsatz von CHF 500‘000 unterliegen automatisch der Radio- und Fernsehabgabe.
- Die Unternehmensabgabe wird durch die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) erhoben.
- Sobald jeweils alle Umsatzdaten vorliegen, stellt sie die Jahresrechnungen zwischen Februar und Oktober zu.
- Die betroffenen Unternehmen erhalten von derESTV automatisch eine jährliche Rechnung.
- Gesetzliche Grundlagen: Artikel 70 - 70d des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG; SR 784.40) und Artikel 67b – 67i der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV; SR 784.401).
Für weitere Informationen und bei Fragen zur Unternehmensabgabe wenden Sie sich bitte an die ESTV:
Webseite der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV