Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 2. September 2024

Unterstützung von Nachrichtenagenturen

Das UVEK kann gestützt auf Art. 44a der RTVV eine Leistungsvereinbarung mit einer Nachrichtenagentur von nationaler Bedeutung abschliessen. Die Leistungsvereinbarung wird auf Gesuch hin abgeschlossen.