Vernehmlassung zur Teilrevision des FMG
Der Fernmeldemarkt hat sich in den letzten Jahren äusserst dynamisch entwickelt. Das Gesetz muss deshalb an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Am 11. Dezember 2015 hat der Bundesrat die Vernehmlassung für eine Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG) eröffnet.
Der Vorentwurf konkretisiert die erste von zwei Etappen, die der Bundesrat für die Revision des FMG in seinem Bericht 2014 zur Entwicklung im schweizerischen Fernmeldemarkt vorgesehen hat. Er sieht insbesondere vor, die Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten zu stärken, die Nutzung der Funkfrequenzen zu liberalisieren, die Fernmeldedienstanbieterinnen von der Meldepflicht zu befreien und den Netzzugang für die Marktteilnehmer zu verbessern. Die interessierten Kreise können bis am 31. März 2016 zur Vorlage Stellung nehmen.