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Veröffentlicht am 17. März 2021

Wer zahlt?

  • Pro Haushalt ist eine Abgabe zu entrichten. Für diese Abgabe haften sämtliche volljährigen Personen dieses Haushalts solidarisch.
  • Die Abgabe ist voll geschuldet: Es wird nicht zwischen Radio- und/oder Fernsehabgabe unterschieden. Die Abgabepflicht hängt grundsätzlich nicht davon ab, ob Geräte vorhanden sind, die den Empfang von Radio- oder Fernsehprogrammen ermöglichen (Radio- oder TV-Geräte, Smartphone, Tablet oder Computer mit Internetzugang).
  • Eine Person, die keinen Hauptwohnsitz in der Schweiz hat und für die der Haushalt ihr Nebenwohnsitz ist, muss die Abgabe bezahlen.
  • Gesetzliche Grundlagen: Artikel 69 und 69a des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG; SR 784.40)

Häufige Fragen

Fragen und Antworten (FAQs)