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Veröffentlicht am 13. Mai 2016

Zugangsgesuch

Die Eidg. Kommunikationskommission (ComCom) verfügt die Bedingungen des Zugangs zu den Einrichtungen und Diensten einer marktbeherrschenden Anbieterin auf Antrag einer Partei, wenn sich die über die Zugangsbedingungen verhandelnden Parteien nicht innerhalb von drei Monaten einigen können (Art. 11a FMG).