Zulässige Sendeleistung EIRP
Für alle Funkanwendungen gibt es Anforderungen an die Luftschnittstellen, die sogenannten RIR. Darin wird unter anderem die maximal erlaubte abgestrahlte Sendeleistung definiert. Für WLAN Anlagen ist die maximal zulässige Sendeleistung als "EIRP-Grösse" festgelegt, womit die Strahlungscharakteristik der Antenne mitberücksichtigt wird.
Gegeben sei eine WLAN Outdoor-Anlage, welche die maximal zulässige Sendeleistung EIRP erreicht. Wird nun die bestehende Stabantenne durch eine Sektorantenne, mit erhöhtem Antennengewinn, ersetzt, so nimmt die Feldstärke vor der Anlage infolge des Antennengewinnes zu. Durch die Beschränkung der Sendeleistung EIRP muss nun die eingespeiste elektrische Leistung um den Faktor, umgekehrt proportional zum Antennengewinn, reduziert werden, damit die maximal zulässige Sendeleistung EIRP eingehalten wird.
Durch die Beschränkung der Sendeleistung EIRP ergibt sich also die Eigenschaft, dass die Feldstärke vor der Antenne, unabhängig vom verwendeten Antennentyp, einen maximalen Wert nicht überschreitet. Dies ist in der folgenden Abbildung dargestellt:

Rechnungsbeispiel Sendeleistung EIRP
Die maximale Sendeleistung ist im 2.4 GHz Frequenzband auf 100 mWEIRP begrenzt. Bei der Einstellung der elektrischen Ausgangsleistung des Access Point muss somit der Antennengewinn der aktuell verwendeten (Richt-)Antenne berücksichtigt werden. Dies sei am folgenden Beispiel veranschaulicht:
Der Antennengewinn GANT wird meistens in dBi angegeben und kann in den Faktor FANT umgerechnet werden:

Ein Access Point mit einer angeschlossenen Stabantenne, deren Gewinn mit 3 dBi angegeben ist, darf daher mit der folgenden elektrischen Ausgangsleistung betrieben werden:

Ein Access Point mit einer angeschlossenen Sektorantenne, deren Gewinn mit 14 dBi angegeben ist, darf daher mit der folgenden elektrischen Ausgangsleistung betrieben werden:
