Der Weltpostverein im Reformprozess

Die Reform des Weltpostvereins (UPU) stand im Mittelpunkt der Debatten beim ausserordentlichen Kongress vom 3. bis 7. September 2018 in Addis Abeba, Äthiopien. Ziel des Prozesses ist es, die Entscheidungsverfahren dieser Sonderorganisation der Vereinten Nationen zu verbessern und zu beschleunigen und ihre finanzielle Tragfähigkeit sicherzustellen. Die Schweiz wurde von einer Delegation unter der Leitung des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) vertreten.

Pierre Smolik, International Relations

Um sich an die tiefgreifenden und raschen Veränderungen im Postsektor anzupassen, muss die UPU ihre Arbeitsmethoden und Tätigkeitsbereiche reformieren. Am Kongress in Istanbul im Jahr 2016 hatte der Prozess jedoch nicht abgeschlossen werden können. Deshalb wurden die noch nicht umgesetzten Massnahmen im September geprüft.

Neue Sitzverteilung

Mit der Unterstützung der Schweiz wurde die Zahl der Mitgliedstaaten des Rats für Postbetrieb (Postal Operations Council, POC) von 40 auf 48 erhöht, um eine gerechtere geografische Vertretung sicherzustellen. Diese wird auch durch die Aufnahme einer Klausel zur geografischen Aufteilung im Wahlverfahren garantiert. Darüber hinaus sind künftig 24 Sitze für Mitglieder aus Entwicklungsländern und 16 für Industrieländer vorgesehen. Mindestens ein Drittel der Mitglieder jeder geografischen Gruppe wird bei jedem Kongress erneuert, wodurch die Schweiz nicht mehr ständig im Kongress vertreten ist.

Änderung des Beitragssystems

Zur Verbesserung der finanziellen Stabilität der UPU überarbeitete der Kongress das Beitragssystem der Mitgliedsländer und führte insbesondere für kleine Inselstaaten mit weniger als 200'000 Einwohnerinnen und Einwohnern neue Beitragsklassen ein. Der Reformprozess wird jedoch noch fortgesetzt, um sicherstellen, dass die Ausgaben des Vereins langfristig gedeckt sind.

Zur Behebung des strukturellen Ungleichgewichts in der Pensionskasse des UPU-Personals haben die Mitgliedstaaten das Internationale Büro der UPU gebeten, Verhandlungen mit der gemeinsamen Pensionskasse des Personals der Vereinten Nationen aufzunehmen, und den Verwaltungsrat beauftragt, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die ihre Schlussfolgerungen und Empfehlungen dem Kongress 2020 vorlegen soll.

Neudefinition von Postprodukten

Die Mitgliedstaaten haben das Produktportfolio der zwingend anzubietenden Basisdienstleistungen genehmigt. In diesen Katalog wurden Blindensendungen bis zu sieben Kilogramm aufgenommen, ebenso wie der Versand von besonderen Beuteln, sogenannten M-Beuteln, mit Zeitungen, Zeitschriften, Büchern und Druckerzeugnissen bis zu einem Gewicht von 30 Kilogramm.

Für Kleinpakete bis zwei Kilogramm gelten nach wie vor die gleichen Bestimmungen wie für Briefsendungen, die Waren enthalten. Dieser Punkt betrifft insbesondere den E-Commerce. Auch die Liste der freiwilligen Zusatzdienstleistungen wurde aktualisiert.

Die Beschlüsse des ausserordentlichen Kongresses der UPU treten am 1. Juli 2019 in Kraft.

Schweizer Kandidatur für das Amt des UPU-Generaldirektors

Anlässlich des Kongresses hat die Schweiz auch die Kandidatur von Pascal Clivaz für den Posten des UPU-Generaldirektors eingereicht. Die Wahl wird am nächsten ordentlichen Kongress 2020 in Abidjan, Elfenbeinküste, stattfinden. Pascal Clivaz hat bereits zahlreiche Tätigkeiten im Postsektor ausgeübt: sei es als Leiter der internationalen Angelegenheiten bei der Schweizerischen Post, als Finanz- und Strategiedirektor der UPU oder gegenwärtig als stellvertretender Generaldirektor des UPU-Büros. In seinen acht Jahren bei der UPU konnte er sein Wissen über diese Sonderorganisation der Vereinten Nationen, ihre Funktionsweise und Finanzierung erweitern und vertiefen.

 

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Letzte Änderung 17.12.2018

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