Abgabe für Radio und Fernsehen
Alle Schweizer Haushalte sowie Unternehmen und Kollektivhaushalte zahlen grundsätzlich eine Abgabe für Radio und Fernsehen. Die Abgabepflicht hängt nicht davon ab, ob Geräte vorhanden sind, die den Empfang von Radio- oder Fernsehprogrammen ermöglichen (Radio- oder TV-Geräte, Smartphone, Tablet oder Computer mit Internetzugang).
Abgabe für Privathaushalte
Grundsätzlich bezahlt jeder Schweizer Haushalt eine Abgabe für Radio und Fernsehen.
Die Abgabe für Kollektivhaushalte
Kollektivhaushalte, wie sie abschliessend in der Registerharmonisierungsverordnung aufgezählt sind, zahlen jährlich eine Abgabe von 670 Franken.
Unternehmensabgabe
In der Schweiz mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen (mit Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte in der Schweiz) mit einem weltweiten Umsatz von CHF 500‘000 unterliegen automatisch der Radio- und Fernsehabgabe.
Verwendung der Abgabe
Die Einnahmen der Abgabe, rund 1,37 Milliarden Franken jährlich, werden für die Finanzierung der Radio-/ Fernsehprogramme der SRG SSR und für konzessionierte private Veranstalter (Lokalradios, Privatfernsehen) verwendet. Damit wird der Service public in allen Landesteilen sichergestellt und die Demokratie gestärkt, wovon das ganze Land und alle Einwohnerinnen und Einwohner profitieren.
Prozess für die Korrektur der Adressdaten in den Abgaberechnungen
Damit Serafe – die Erhebungsstelle für die Radio- und Fernsehabgabe – den Einwohnerregistern die fehlerhaften oder unpräzisen Haushaltsdaten melden kann, wurde eine Lösung gefunden. Das BAKOM, die Serafe und der Verband der Schweizerischen Einwohnerdienste (VSED) haben gemeinsam die Angaben definiert, mit denen die Formulare zuhanden der Gemeinden auszufüllen sind. Die Einwohnerregister aller Gemeinden und die Kantone wurden im Oktober 2019 durch ein Schreiben des BAKOM entsprechend informiert.
Fragen und Antworten (FAQs)
Das neue Abgabesystem tritt auf den 1. Januar 2019 in Kraft. Die Abgabe wird dann die heutige Empfangsgebühr ersetzen. Bis Ende 2018 wird das Inkasso der Empfangsgebühr noch von der Billag vorgenommen. Ab 2019 erhalten die Haushalte von Serafe und die Unternehmen von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) die Rechnung über die Abgabe.
Datenlieferungen Kantone und Gemeinden
Die revidierte BAKOM-Weisung zur Datenlieferung an die Erhebungsstelle (Serafe) trat am 1. Dezember 2023 in Kraft. Ab diesem Datum steht das Webportal der RTV-Abgabe-Webportal-EWD (kurz AWP-EWD) den Einwohnerregistern und Kantonen ebenfalls zur Verfügung, um Spezialfälle mit Serafe zu regeln.
Ausschreibung Haushaltabgabe: Zuschlag an die SERAFE AG
Die SERAFE AG bleibt Erhebungsstelle für die Radio- und Fernsehabgabe. Das Eidgenössiche Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 16. September 2024 nach einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren der SERAFE AG den Zuschlag für das Mandat zur Erhebung der Haushaltabgabe für die Periode 2026 bis 2034 erteilt.