Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 24. Februar 2025

Verwendung der Abgabe

Die Einnahmen der Abgabe, rund 1,37 Milliarden Franken jährlich, werden für die Finanzierung der Radio-/ Fernsehprogramme der SRG SSR und für konzessionierte private Veranstalter (Lokalradios, Privatfernsehen) verwendet. Damit wird der Service public in allen Landesteilen sichergestellt und die Demokratie gestärkt, wovon das ganze Land und alle Einwohnerinnen und Einwohner profitieren.

Abgabenanteil für die SRG

Die SRG erhält für die Jahre 2025/2026 1.25 Milliarden Franken aus der Abgabe. Von 2020-2024 erhielt sie den Teuerungsausgleich vollumfänglich (2024:69 Mio.). Für die Jahre 2025/2026 hat der Bundesrat am 19. Juni 2024 entschieden, dass die SRG den Teuerungsausgleich nicht mehr bzw. nicht mehr vollumfänglich erhält. 2025 wird sie 35 Millionen bekommen. Der allfällige Teuerungsausgleich für 2026 hängt von der Entwicklung des Abgabeertrags ab. 

Bundesrat lehnt SRG-Initiative ab und schlägt stattdessen Abgabesenkung auf 300 Franken vor

Abgabenanteile für private Radio- und Fernsehstationen

Seit dem 1. Januar 2019 erhalten die Lokalradio- und Regionalfernsehveranstalter mit Abgabenanteil insgesamt 6 Prozent des Ertrags der Abgabe. Ab 2025 stehen 86 Millionen zur Verfügung (2024: 81 Mio.).

Das Radio- und Fernsehgesetz sieht seit 2016 vor, dass die finanzielle Unterstützung der Lokalradios und Regional-TV 4 bis 6 Prozent des Ertrags der Abgabe für Radio und Fernsehen betragen kann. Der Bundesrat hatte entschieden, den Prozentsatz ab dem 1. Juli 2016 von 4 auf 5 Prozent zu erhöhen. Er hat ihn dann ab 2019 auf 6 Prozent gesetzt.

Verwaltung der Abgabenanteile durch den Bund

Die Abgabenanteile für die Begünstigten werden je Verwendungszweck vom Bundesrat bestimmt. Es handelt sich um maximale Beträge. Können nicht alle Beträge vollumfänglich ausbezahlt werden, bleibt das Geld auf dem entsprechenden Konto.

Gemäss Artikel 40 Absätze 1 und 2 RTVV werden die Saldi der Abgabenanteile nach Artikel 68a sowie Artikel 109a Absätze 1 und 2 RTVG in der Bilanz des Bundes ausgewiesen.

Das BAKOM veröffentlicht den Ertrag und die Verwendung der Abgabenanteile nach Artikel 40 Absatz 1 RTVV.