Realisierung privater lokaler Mobilfunknetze in der Schweiz ab 1. Januar 2024 möglich

Das BAKOM öffnet voraussichtlich per 1. Januar 2024 den Frequenzbereich 3400-3500 MHz für lokale private Mobilfunknetze, welche auf der 5G-Mobilfunktechnologie basieren. Solche lokalen privaten Mobilfunknetze – auch Campusnetze genannt – ermöglichen Universitäten, Firmen und Organisationen auf einem definierten lokalen Gelände ein eigenes Breitbandnetz zu betreiben, welches auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Die dafür erforderlichen Funkkonzessionen werden durch das BAKOM erteilt.

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René Tschannen, Abteilung Konzessionen und Frequenzmanagement

Mit den neu bereitgestellten Frequenzen können lokale Mobilfunkanwendungen auf einem klar abgegrenzten Gebiet (innerhalb eines Unternehmens, auf einem Firmen- oder Industriegelände) realisiert werden. Solche Campusnetze dienen ausschliesslich der betriebsinternen Kommunikation zwischen Maschinen und/oder Menschen und arbeiten mit geringen Sendeleistungen. Für weiträumige Funkanwendungen, wie beispielsweise zur Steuerung von selbstfahrenden Fahrzeugen oder zur Versorgung städtischer Gebiete, stehen Campusnetze nicht zur Verfügung.

Die Nutzung eines Campusnetzes ist dem Konzessionsinhaber vorbehalten und er darf mit diesen nicht-öffentlichen Netzen keine Fernmeldedienste zugunsten Dritter erbringen.

Einsatzbereiche für Campusnetze

Insbesondere im industriellen Bereich können Campusnetze zur Automatisierung und Optimierung betriebsinterner Prozesse beitragen, beispielsweise bei der maschinenunterstützten Produktion industrieller Güter. Ein Bedarf für solche private 5G-Mobilfunknetze besteht aber auch in anderen Sektoren, wie in der Logistikbranche, bei Detailhändlern, Spitälern, Flughäfen usw. Gegenüber WLAN-Netzen bieten Campusnetze verschiedene Vorteile: Dazu gehört unter anderem die hohe Zuverlässigkeit, aber auch die Möglichkeit bei industriellen Prozessen sehr kurze Reaktionszeiten zu erzielen. Für Firmen ist zudem die Unabhängigkeit von öffentlichen Mobilfunknetzbetreibern ein zentraler Aspekt. So können sie die Zeitpunkte für Software-Anpassungen oder Wartungszyklen selbstständig festlegen.

Europäische Harmonisierung von Campusnetzen

Weltweit melden Organisationen und Unternehmen, insbesondere im Industriesektor, Bedarf an Frequenzressourcen für Campusnetz-Anwendungen an. Auf europäischer Ebene sind die Behörden darum bemüht, Frequenzbereiche zu harmonisieren und für diese Zwecke bereitzustellen. Das europäische Regulierungsgremium CEPT führt derzeit Studien zur Frage durch, inwieweit es technisch und regulatorisch möglich ist, solche Netze künftig im Frequenzbereich 3800-4200 MHz zu betreiben. Da hier, wie auch in den benachbarten Frequenzbändern bereits andere Funkanwendungen in Betrieb sind, muss eine mögliche Koexistenz zwischen diesen und Campusnetzen analysiert werden. Der Ausgang der Studien ist ungewiss und Ergebnisse sind nicht vor Ende 2024 zu erwarten.

Einzelne europäische Regulierungsbehörden bezweifeln, dass die Harmonisierung von Frequenzressourcen für Campusnetze erfolgreich verlaufen wird. Sie gehen davon aus, dass im Frequenzbereich 3800-4200 MHz lediglich eine Nutzung innerhalb von Gebäuden möglich sein wird. Sie haben daher auf nationaler Ebene entschieden, Frequenzen freizugeben, welche bereits für 5G-Mobilfunkanwendungen harmonisiert worden sind und die auch ausserhalb von Gebäuden verwendet werden können.

Schweiz gibt Frequenzen ab 2024 frei

Auch die Schweiz geht diesen Weg. So hat das BAKOM unter Einbezug verschiedener Akteure in den vergangenen Jahren im Frequenzbereich 3400-3500 MHz angesiedelte Anwendungen wie zum Beispiel drahtlose Videosignalübertragungen in anderweitige Bereiche verlagert. Dieser als Migration bezeichnete Prozess wird per Ende 2023 abgeschlossen. Somit kann das BAKOM den europaweit bereits für 5G harmonisierten Bereich 3400-3500 MHz ab 1. Januar 2024 für Campusnetze bereitstellen. Die Ausgestaltung der regulatorischen und technischen Rahmenbedingungen für Campusnetze ist in der Schweiz noch im Gange und wird im Laufe dieses Jahres abgeschlossen.

Anfragen zu Campusnetzen können an folgende Adresse gerichtet werden: KF-Sekretariat@bakom.admin.ch

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Letzte Änderung 07.03.2024

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