Mitarbeitende einer Anbieterin von Fahrkursen hören über Funk immer wieder Gespräche von Leuten, die Rad fahren oder wandern. Die Quelle solcher Störungen zu orten, ist eine Aufgabe des BAKOM. Wie ein Beispiel aus der Aufsichtspraxis des Amtes zeigt, spielt die korrekte Programmierung eines Funkgeräts eine entscheidende Rolle beim Vermeiden von Störungen. Stellen Privatpersonen oder Unternehmen Funkstörungen fest, ist es ratsam, zunächst die eigenen Geräte zu überprüfen und dabei auf fachliches Knowhow zurückzugreifen.

Marco Oggier, Abteilung Radio Monitoring und Anlagen
Funkfrequenzen sind ein knappes öffentliches Gut. Ihre Nutzung ist reglementiert und wird kontrolliert, um eine reibungslose Ausübung der unterschiedlichen Funkdienste sicherzustellen. Im Rahmen seiner jährlichen Konzessionskontrollen hat das BAKOM eine Inspektion bei einem privaten Unternehmen durchgeführt, das seine Dienstleistungen in den Schweizer Alpen bereitstellt. Als Inhaber einer regulären Konzession für Funkgeräte zur betrieblichen Nutzung beschwerte sich das Unternehmen während dieser Kontrolle beim untersuchenden Beamten über die erheblichen und häufigen Störungen auf den Frequenzen, die das BAKOM ihm zugeteilt hatte. "Meine Mitarbeitenden und ich empfangen während unserer Arbeit des Öfteren Gespräche von Bikerinnen und Wanderern", erklärte der Firmenchef.
Funkstörungen als Sicherheitsrisiko
Das Unternehmen bietet auf einer Fläche von über 30'000 Quadratmetern Fahrsicherheitskurse, Veranstaltungen und Fahrshows an, bei denen strenge Sicherheitskriterien erfüllt werden müssen. Die Funkanlagen dienen der reibungslosen Koordination der Fahrlehrer mit den Fahrerinnen und Fahrern sowie der Ein- und Ausschaltung einer Anlage zur Bewässerung der Schleuderplatten, mit denen das Fahren bei Schlechtwetter simuliert werden kann. Die wiederholten Funkstörungen stellten ein zunehmendes Sicherheitsrisiko dar.
Nach einem ersten Augenschein vor Ort betreffend den Aufbau des fraglichen Funknetzes nahm der untersuchende Beamte Messungen an einzelnen Geräten vor. Wie sich herausstellte, waren die Funkgeräte nicht korrekt programmiert. Anstelle der vom BAKOM mit der Konzession zugeteilten Frequenzen hatte der Installateur die konzessionsfreien PMR446-Frequenzen in die Speicher der Geräte eingegeben. PMR446-Geräte werden insbesondere in den Alpenregionen häufig beim Wandern, Mountainbiken, Gleitschirmfliegen oder Campieren für die Kommunikation genutzt. Aus diesem Grund wurden auch die Mitarbeitenden des Unternehmens Zeugen solcher Gespräche.
BAKOM unterstützt bei Störungen
Wie dieses Beispiel zeigt, stammen Störungen auf Funkfrequenzen nicht unbedingt von einer externen Quelle. Bei solchen Problemen sollte zunächst die eigene Funkanlage von einem qualifizierten Fachhändler überprüft werden. Besteht die Störung weiterhin, ist es ratsam, sie dem BAKOM möglichst schnell zu melden. Das Amt verfügt über einen Messdienst (Radiomonitoring), dessen Aufgabe es ist, Störquellen aufzuspüren und zu beseitigen. Im Zweifelsfall und für weitere Informationen können sich Nutzerinnen und Nutzer von Funkgeräten jederzeit an seine Fachleute wenden.
Das BAKOM empfiehlt für alle Tätigkeiten, die Sicherheit und Zuverlässigkeit erfordern, Frequenzen zur betrieblichen Nutzung zu beantragen. Die Konzession kann direkt beantragt werden, indem das entsprechende Formular ausgefüllt wird. Auf dieser Webseite finden Sie weiterführende Informationen.
Der nicht öffentliche Professional Mobil Radio (PMR) Landfunk ist eine Möglichkeit, Daten und Sprache per Funk zu übertragen. Die Anwender sind Landwirtschafts-, Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen sowie die öffentlichen Verwaltungen und Freizeitunternehmen. Der Betrieb eines PMR Funkgerät erfordert eine Funkkonzession, sofern es nicht auf den Frequenzen 446 MHz und mit einer maximalen Leistung von 0,5 W betrieben wird (PMR-Funkanlagen für das PMR 446-Frequenzband). Interessierte können auf der Webseite BAKOM-Online eine Konzession beantragen.
Das BAKOM übt die Aufsicht über das Frequenzspektrum und die Funkkonzessionen aus. Es führt dazu jährlich Stichkontrollen durch. Dabei kontrolliert es, ob
- die nötige Konzession vorliegt,
- die Funkanlagen der Konzession entsprechend genutzt werden und
- die Funkanalagen selber die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Letzte Änderung 07.09.2023