KI-Regulierung: Bundesrat will Konvention des Europarats ratifizieren

Bern, 12.02.2025 - Die Schweiz soll die Konvention des Europarats zu Künstlicher Intelligenz (KI) ratifizieren und die dafür notwendigen Anpassungen im Schweizer Recht vornehmen. Zudem sind die Aktivitäten zur Regulierung von KI in einzelnen Bereichen wie zum Beispiel dem Gesundheitswesen oder dem Verkehr weiterzuführen. Für diesen Ansatz hat sich der Bundesrat an seiner Sitzung vom 12. Februar 2025 ausgesprochen.

Der Bundesrat will KI so regulieren, dass ihr Potential für den Wirtschafts- und Innovationsstandort Schweiz nutzbar gemacht wird. Gleichzeitig sollen Risiken für die Gesellschaft möglichst klein bleiben. Der Bundesrat hat entschieden, sich an folgenden Eckwerten zu orientieren:

  • Die KI-Konvention des Europarats wird ins Schweizer Recht übernommen. In ihren Geltungsbereich fallen in erster Linie staatliche Akteure.
  • Wo Gesetzesanpassungen nötig sind, sollen diese möglichst sektorbezogen ausfallen. Eine allgemeine, sektorübergreifende Regulierung beschränkt sich auf zentrale, grundrechtsrelevante Bereiche, wie beispielsweise den Datenschutz.
  • Neben der Gesetzgebung werden auch rechtlich nicht verbindliche Massnahmen zur Umsetzung der Konvention erarbeitet. Zu diesen können Selbstdeklarationsvereinbarungen oder Branchenlösungen gehören.

Die Regulierung im Bereich KI soll sich an drei Zielen orientieren: Der Stärkung des Innovationsstandorts Schweiz, der Wahrung des Grundrechtsschutzes inklusive der Wirtschaftsfreiheit sowie der Stärkung des Vertrauens der Bevölkerung in KI.  

Der Bundesrat hat zudem das weitere Vorgehen festgelegt. Das EJPD wird mit dem UVEK und dem EDA bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage erstellen. Diese setzt die KI-Konvention des Europarats um, indem sie die notwendigen gesetzlichen Massnahmen festlegt, namentlich in den Bereichen Transparenz, Datenschutz, Nichtdiskriminierung und Aufsicht. Das UVEK wird zudem mit dem EJPD, dem EDA und dem WBF bis Ende 2026 einen Plan für die weiteren Massnahmen von rechtlich nicht verbindlicher Natur erarbeiten. Dieser berücksichtigt insbesondere auch die Vereinbarkeit des Schweizer Ansatzes mit jenen der wichtigsten Handelspartner. Bundesinterne und -externe Anspruchsgruppen werden in die Arbeiten einbezogen.

Das Zusammenspiel aus rechtlich verbindlichen und unverbindlichen Massnahmen soll einerseits für einen sichereren Rechtsrahmen sorgen und andererseits der raschen Entwicklung und dem Potential der KI Rechnung tragen.

Bericht an den Bundesrat: Auslegeordnung zur Regulierung von künstlicher Intelligenz 

Im November 2023 beauftragte der Bundesrat das UVEK und das EDA, im Rahmen einer Auslegeordnung mögliche Regulierungsansätze zu prüfen. Eng in die Arbeiten einbezogen war auch das EJPD. Als Grundlage für die Auslegeordnung wurden verschiedene Basisanalysen erstellt: eine rechtliche Basisanalyse, eine Analyse der Regulierungsaktivitäten in den einzelnen Sektoren sowie eine Analyse der KI-Regulierungen in anderen Ländern. Wirtschafts- und europapolitische Einschätzungen flossen in die jeweiligen Analysen ein.

Rechtliche Basisanalyse: Die rechtliche Basisanalyse untersucht die Auswirkungen und Vorgaben der KI-Konvention des Europarats, des AI Acts der EU und die Aktualität ausgewählter schweizerischer Rechtsgebiete.

Sektorielle Analyse: Die sektorielle Analyse gibt einen Überblick über die bestehenden und geplanten Änderungen im Bundesrecht in verschiedenen Sektoren.

Länderanalyse: Die Länderanalyse stellt die regulatorischen Entwicklungen in 20 ausgewählten Ländern dar.


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