Indirekte Presseförderung: Bundesrat legt Preisermässigungen für 2015 fest

Bern, 05.12.2014 - Der Bund leistet jährlich einen Beitrag von insgesamt 50 Millionen Franken zur indirekten Presseförderung. Damit gewährt die Schweizerische Post Ermässigungen für die Zustellung von Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse sowie für Zeitungen und Zeitschriften von nicht gewinnorientierten Organisationen (sog. Mitgliedschafts- und Stiftungspresse). Die Ermässigungen für das Jahr 2015 betragen 23 Rappen beziehungsweise 14 Rappen pro Exemplar.

Der Bundesrat hat die Preisermässigungen für die Zustellung von Zeitungen und Zeitschriften genehmigt. Sie basieren auf den Resultaten der jährlich vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) eingeforderten Selbstdeklarationen der Verleger. Darin bestätigen sie, die Voraussetzungen zum Erhalt von indirekter Presseförderung zu erfüllen. Die zur Zustellermässigung berechtigten Titel sind auf der Webseite des BAKOM publiziert.

Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse

Ab 1. Januar 2015 erfüllen 143 Titel der Regional- und Lokalpresse mit einer jährlichen Versandmenge von 130,1 Millionen Exemplaren die Voraussetzungen für die Zustellermässigung. Die Zahl der berechtigten Titel bleibt damit im Vergleich zum Vorjahr nahezu gleich (+1). Die Anzahl der förderberechtigten Exemplare ist um 5,3 Millionen gesunken. Da der Bund jährlich einen Beitrag von 30 Millionen Franken für die Förderung der Regional- und Lokalpresse leistet, resultiert rein rechnerisch eine Ermässigung von 24 Rappen pro Exemplar. Das Bundesgericht hat im September 2014 entschieden, dass grundsätzlich jede Zeitung, die mindestens 1'000 abonnierte Exemplare aufweist, Anspruch auf ermässigte Zustellung der abonnierten Exemplare hat. Das BAKOM setzte bisher voraus, dass mindestens 75 Prozent der Gesamtauflage abonnierte Exemplare sind. Die mit dem höchstrichterlichen Urteil verbundene Praxisänderung wird im kommenden Jahr voraussichtlich zu einer leichten Zunahme der förderberechtigten Exemplare führen. Im Hinblick auf diese Zunahme hat der Bundesrat entschieden, den Ermässigungsbetrag für das Jahr 2015 auf 23 Rappen pro Exemplar festzusetzen. Dadurch kann für die Folgejahre eine gewisse Stabilität bezüglich Höhe der Zustellermässigung sichergestellt werden (vgl. dazu Kasten "Differenzausgleich"). Die Ermässigung ist dennoch um 1 Rappen höher als diejenige für das Jahr 2014.

Mitgliedschafts- und Stiftungspresse

In der Kategorie Mitgliedschafts- und Stiftungspresse erfüllen zum 1. Januar 2015 total 1'119 Titel mit einer jährlichen Versandmenge von insgesamt 139,6 Millionen Exemplaren die Voraussetzungen. Im Vergleich zum Vorjahr hat die Zahl der förderberechtigten Titel absolut um 5 Titel abgenommen, die Anzahl der geförderten Exemplare ist stabil geblieben (+0,5 Millionen). Der Bund unterstützt diese Kategorie jährlich mit 20 Millionen Franken. Die errechnete und durch den Bundesrat genehmigte Ermässigung beträgt wie schon im Vorjahr 14 Rappen pro Exemplar.

Differenzenausgleich

Da die effektiven Versandmengen der geförderten Titel vorab nicht bekannt sind, werden die jährlichen Ermässigungen pro Exemplar aufgrund der Vorjahresmengen berechnet. Entsprechend fallen bei der Post jedes Jahr Mehr- oder Minderausgaben an, abhängig davon, wie stark die effektiven Versandmengen von den Vorjahresmengen abweichen. In diesem Fall sieht die Postverordnung (VPG) einen Ausgleich der Differenzen im Folgejahr vor. Gemäss Bundesratsbeschluss vom 23. Januar 2013 erfolgt die Ausgleichsrechnung erstmals dieses Jahr im Rahmen der Festlegung der ermässigten Preise für das Jahr 2015.

Im Jahr 2013 hat die Post der Regional- und Lokalpresse 29'107'733 CHF gutgeschrieben und damit 892'267 CHF zu wenig auszahlen können. Dieser Minderbetrag wird bei der Berechnung der ermässigten Preise 2015 berücksichtigt und zu den 30 Millionen CHF addiert. Die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse hat 2013 zu viele Beiträge beansprucht (734'371 CHF). Die Fördermittel für 2015 werden deshalb um diesen Betrag gekürzt.


Adresse für Rückfragen

Annette Scherrer, Abteilung Medien und Post, Bundesamt für Kommunikation (BAKOM)
Tel. +41 58 460 54 65, annette.scherrer@bakom.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Generalsekretariat UVEK
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

Bundesamt für Kommunikation
http://www.bakom.admin.ch

https://www.bakom.admin.ch/content/bakom/de/home/das-bakom/medieninformationen/medienmitteilungen.msg-id-55534.html