Korrektur der Adressdaten für die Radio- und Fernsehabgabe

Biel/Bienne, 30.09.2019 - Damit Serafe – die Erhebungsstelle für die Radio- und Fernsehabgabe – den Einwohnerregistern die fehlerhaften oder unpräzisen Haushaltsdaten melden kann, wurde eine Lösung gefunden. Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM), die Serafe und der Verband der Schweizerischen Einwohnerdienste (VSED) haben gemeinsam die Angaben definiert, mit denen die Formulare zuhanden der Gemeinden auszufüllen sind. Die Einwohnerregister aller Gemeinden und die Kantone werden durch ein Schreiben des BAKOM entsprechend informiert.

Seit dem 22. Januar 2019 ist die SERAFE AG Ansprechstelle für Haushalte bei Fragen zur Rechnungsstellung der Radio- und Fernsehabgabe. Mit dieser Massnahme wurden die Gemeinden entlastet, die eine Vielzahl von Anfragen erhielten, welche andere als Adressfragen betrafen und nicht in ihren Zuständigkeitsbereich fielen.

Die Serafe ist aber nicht befugt, an den Haushaltdaten der Einwohnerregister Änderungen vorzunehmen. Eine Begleitgruppe hat deshalb einen Rückmeldeprozess erarbeitet, um sicherzustellen, dass die gesammelten Reklamationen von Bürgerinnen und Bürgern, die in den Zuständigkeitsbereich der Einwohnerregister fallen, dorthin gelangen.

Die Serafe wird in einem nun speziell definierten Rückmeldeformular sämtliche gesammelten und für die Einwohnerregister bestimmten Daten an die Einwohnerregister zurückmelden. Dieser Prozess wurde am 30. Juli 2019 zwischen dem BAKOM, der Serafe und dem VSED definiert. An dieser Sitzung nahmen auch Vertreterinnen und Vertreter von Kantonen und Gemeinden teil. Die Serafe prüft zurzeit die Möglichkeit einer Rückmeldung an die Einwohnerdienste auf elektronischem Weg.

Das BAKOM hat die Kantone mit Schreiben vom 27. September 2019 entsprechend informiert und sie gebeten, diese Informationen an die Gemeinden weiterzuleiten.


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