Besserer Schutz der Mobilfunknetze vor Stromausfällen

Bern, 04.12.2020 - Damit Bevölkerung und Wirtschaft auch bei einer Stromversorgungskrise mobile Fernmeldedienste von besonderer Bedeutung nutzen können, bedarf es zusätzlicher Vorkehrungen durch die Netzbetreiber. Zu diesem Schluss gelangen Abklärungen des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, die der Bundesrat an seiner Sitzung vom 4. Dezember zur Kenntnis genommen hat. Der Bundesrat will in einem ersten Schritt die gesicherte Versorgung mit Notrufdiensten veranlassen.

Die Mobilfunknetze spielen eine tragende Rolle bei der Versorgung des Landes mit systemrelevanten Fernmeldediensten wie dem Notruf, Breitbandinternet oder der Sprachtelefonie. Eine gravierende Störung der Mobilfunkdienste etwa infolge eines längeren Stromausfalls hat erhebliche Auswirkungen auf die Bevölkerung, die Wirtschaft und die Behörden.

Um diesem Risiko Rechnung zu tragen, hat sich der Bundesrat an seiner Sitzung vom 4. Dezember für ein zweistufiges Vorgehen entschieden: Zunächst soll bis in etwa fünf Jahren eine landesweite stromausfallsichere Mobilfunkversorgung für Notrufdienste sichergestellt werden. Darüber hinaus strebt er in längerfristigen Schritten die garantierte schweizweite Versorgung mit mobilen Sprach- und Datendiensten auch in einer Stromversorgungskrise an. Diese Ziele sollen in der Verordnung über Fernmeldedienste verankert werden. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) muss dem Bundesrat bis Ende 2021 eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage unterbreiten.

Ausbau der Notstromversorgung bringt deutlichen Mehrwert

Grundlage des Bundesratsentscheids bilden interne Abklärungen des UVEK zur sogenannten «Härtung der Mobilfunknetze» durch Notstromversorgungen. In die entsprechenden Arbeiten wurden auch das Wirtschafts- und das Verteidigungsdepartement sowie die Fernmeldedienstanbieterinnen einbezogen. Im Rahmen verschiedener Szenarien wurde festgestellt, dass der Betrieb der Mobilfunknetze mit Massnahmen, die in einem günstigen Kosten-Nutzen-Verhältnis stehen, für einen länger andauernden Stromunterbruch oder einen Versorgungsengpass gesichert werden kann. Während die jährlichen Kosten für die Investition, Unterhalt sowie Betrieb in der Krise nach Schätzungen zwischen 40 und 90 Millionen Franken pro Jahr ausmachen, wird ein Nutzen der Aufrechterhaltung des Mobilfunkbetriebs in der Grössenordnung eines dreistelligen Millionenbetrags erwartet (bis zu rund 500 Millionen Franken).

Gemäss den Schätzungen würden sich die Zusatzkosten für die stromausfallsichere Mobilfunkversorgung für Notrufdienste (erste Etappe) im Bereich von 40 Rappen pro Abonnement und Monat bewegen. Zu prüfen wird sein, wie Synergien mit anderen Notstrom-Vorkehrungen der öffentlichen Hand oder von Privaten die vorzunehmenden Anstrengungen der Mobilfunknetze unterstützen können.


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