Künftige Versorgungsgebiete für Lokalradios und Regional-TV: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung

Bern, 08.09.2021 - Der Bundesrat schlägt vor, die Versorgungsgebiete für Lokalradios und Regionalfernsehen leicht anzupassen. Er orientiert sich dabei an der historisch gewachsenen Situation. In jedem Versorgungsgebiet soll es einen Service-public-Veranstalter für Radio und Fernsehen geben, der dafür mit Geldern aus der Radio- und Fernsehabgabe unterstützt wird. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8. September 2021 die Vernehmlassung zu den neuen Versorgungsgebieten eröffnet.

Mit Blick auf die anstehende Neukonzessionierung des regionalen Service public ab 2025 und als Folge der technologischen Entwicklungen hat der Bundesrat die Versorgungsgebiete für Lokalradios und Regionalfernsehen angepasst. Mit der Vernehmlassungsvorlage schlägt er neu 20 Versorgungsgebiete für kommerzielle Lokalradios vor (bisher 12), zehn für komplementäre, nicht gewinnorientierte Lokalradios (bisher 9) und 13 für Regionalfernsehen (unverändert). In jedem dieser Gebiete soll eine Konzession mit Leistungsauftrag erteilt werden. Lokalradio und Regionalfernsehen, die den damit verbundenen Service-public-Auftrag erfüllen, haben im Gegenzug Anspruch auf Erträge aus der Radio- und Fernsehabgabe.

Radio-Konzessionen ausschliesslich mit Abgabenanteil

Seit 2007 brauchen Programmveranstalter, die keinen Leistungsauftrag erfüllen müssen, keine Konzession, um Radio oder Fernsehen zu veranstalten. Es reicht, wenn sie ihre Programme dem BAKOM melden. Es soll daher künftig auch nur noch zwei Veranstalterkategorien geben: Meldepflichtige Veranstalter und konzessionierte Veranstalter mit Leistungsauftrag und Abgabenanteil. Auf Radio-Konzessionen mit Leistungsauftrag ohne Abgabenanteil für kommerzielle Veranstalter will der Bundesrat künftig verzichten.

Die Versorgungsgebiete, die bisher eine oder mehrere Konzessionen dieses Typs vorsahen, werden neu als Versorgungsgebiet mit Leistungsauftrag und Abgabenanteil definiert. Dazu gehören Arc Lémanique (4 Konzessionen), Bern (2), Solothurn-Olten (1), Aargau (1), Basel (2), Innerschweiz (3), Grossraum Zürich (5) und Ostschweiz (2). In diesen Versorgungsgebieten sieht der Bundesrat neu je eine entsprechende Konzession vor (vgl. Faktenblatt). So sollen dem Publikum – wie heute beim Regionalfernsehen – flächendeckend Regionalinformationen angeboten werden, wofür die Veranstalter einen Anteil aus der Radio- und Fernsehabgabe erhalten.

Lokalradios, die sich künftig nicht um eine Konzession bewerben oder die dannzumal keine erhalten werden, können ihre Programme als meldepflichtige Veranstalter anbieten. Heute sind beim BAKOM 211 Radio- und 165 Fernsehprogramme gemeldet. Sie haben keinen Service-public-Auftrag und somit keinen privilegierten Zugang zu Verbreitungsinfrastrukturen und erhalten keine öffentliche Finanzierung. Wo und wie sie ihre Programme verbreiten, ist ihnen freigestellt.

Versorgungsgebiete: Anpassungen aufgrund der Digitalisierung

Die heutigen Radio-Versorgungsgebiete wurden 2007 unter den technischen Voraussetzungen der UKW-Verbreitung definiert. Unter digitalen Bedingungen entfallen diese technischen Restriktionen weitgehend. Daher werden die Versorgungsgebiete nun einfacher beschrieben. Im Vordergrund steht dabei der gesetzliche Kerngedanke, politische bzw. geografische Gebiete zu definieren, in denen eine publizistische Versorgung aus sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Gründen inhaltlich wünschbar erscheint. Der Programmauftrag der Konzessionärinnen bezieht sich auf das definierte Versorgungsgebiet. Die Veranstalter dürfen ihre Programme aber über dieses Gebiet hinaus verbreiten.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 9. Dezember 2021.


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