Unveränderte Höhe der Radio- und Fernsehabgabe, Verlängerung der SRG-Konzession
Bern, 07.09.2022 - Die Abgabe für Radio und Fernsehen für Privathaushalte beträgt weiterhin 335 Franken pro Jahr. An seiner Sitzung vom 7. September 2022 hat der Bundesrat die Abgabenerträge mit den Bedürfnissen der Abgabenempfänger verglichen. Dabei kam er zum Schluss, dass die Höhe der Abgabe für den Zeitraum 2023/24 sowohl für Privathaushalte als auch für Unternehmen beibehalten werden soll. Die Konzession der SRG, die per 31. Dezember 2022 ausläuft, wird bis Ende 2024 verlängert. Auch die Grundzüge der neuen Konzession ab 2025 hat der Bundesrat festgelegt. So soll die SRG ihren Online-Auftritt stärker auf Audio- und audiovisuelle Inhalte ausrichten. Ausserdem soll sie ihren Transformationsprozess fortsetzen und dabei weiterhin Angebote bereitstellen, die sich an die gesamte Bevölkerung und alle Regionen des Landes richten.
Nach einer Analyse der künftigen Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit der Radio- und Fernsehabgabe in den Jahren 2023 und 2024 hat der Bundesrat beschlossen, die Haushalt- und Unternehmensabgabe für die nächsten zwei Jahre unverändert zu belassen. Gemäss den Prognosen des Bundesamts für Kommunikation (BAKOM) wird der Bedarf an Mitteln etwas schneller steigen als die Erträge, was hauptsächlich auf den Teuerungsausgleich zurückzuführen ist. Diese Differenz ist jedoch gering und rechtfertigt daher keine Anpassung der Abgabehöhe. Sie kann mit den Reserven von 189 Millionen Franken kompensiert werden, die in den letzten Jahren für den Ausgleich von unvorhergesehenen Ertrags- oder Bedarfsschwankungen gebildet wurden.
Mit der Einführung des neuen Abgabesystems im Jahr 2019 war die Haushaltabgabe von jährlich 465 Franken auf 365 Franken gesenkt worden. Im Jahr 2021 hat der Bundesrat die Abgabe weiter auf 335 Franken reduziert und Massnahmen zur Entlastung der Unternehmen beschlossen. Die Höhe der Abgabe für den Zeitraum 2025/26 wird der Bundesrat im Jahr 2024 neu beurteilen.
Verlängerung der SRG-Konzession
Auch bei der Konzession der SRG setzt der Bundesrat auf Kontinuität. So hat er entschieden, diese für den Zeitraum 2023/24 unverändert zu verlängern. Ausserdem hat sich der Bundesrat ein erstes Mal über die neue Konzession ausgetauscht, deren Grundzüge im Laufe des nächsten Jahres festgelegt werden. Die neue SRG-Konzession soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Bei diesem Austausch vertrat der Bundesrat die Ansicht, dass die SRG ihren Auftrag im Dienste der Demokratie und des Zusammenhalts des Landes weiterführen und ihren aus der Verfassung abgeleiteten Service-public-Auftrag verstärkt auf Information, Bildung und Kultur ausrichten soll. In den Bereichen Unterhaltung und Sport soll die SRG auf jene Bereiche fokussieren, die von anderen Anbietern nicht abgedeckt werden.
Der Bundesrat beabsichtigt, dieses Mandat weiter zu präzisieren, damit die SRG im Wettbewerb mit internationalen Plattformen bestehen und auch der Schweizer Medienlandschaft Rechnung getragen werden kann. In Zukunft soll die SRG ihren Online-Auftritt stärker auf Audio- und audiovisuelle Angebote ausrichten, während bei den Textangeboten weitere Einschränkungen geprüft werden müssen. Private Schweizer Medien würden dadurch mehr Spielraum im Internet erhalten.
Die SRG soll ihre Transformation weiter vorantreiben und dabei nach wie vor alle Regionen, Landessprachen und Altersgruppen bedienen. Ihr Abgabenanteil soll weiterhin 1,25 Milliarden Franken pro Jahr betragen. Um den Rückgang der Werbeeinnahmen auszugleichen, muss sie die Effizienz steigern und Einsparungen vorsehen. Nach den Gesprächen mit der SRG wird die neue Konzession dann in die Vernehmlassung geschickt.
Leistungsvereinbarung über das Auslandsangebot der SRG
Auch die Leistungsvereinbarung zwischen dem Bund und der SRG über das publizistische Angebot für das Ausland wird bis Ende 2024 verlängert. Darin werden die Leistungen definiert, die die SRG erbringen muss, um die Auslandschweizerinnen und -schweizer über das aktuelle Geschehen in unserem Land zu informieren und die mediale Präsenz der Schweiz im Ausland zu fördern. Die Höhe der Beitragsleistungen des Bundes bleibt gleich. Diese Leistungen decken die Hälfte der Kosten für die Mediendienste von swissinfo und tvsvizzera.it sowie für die Zusammenarbeit mit den internationalen Fernsehsendern TV5 Monde und 3sat ab.
Adresse für Rückfragen
Bundesamt für Kommunikation BAKOM
Medienstelle
+41 58 460 55 50, media@bakom.admin.ch
Herausgeber
Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html
Bundesamt für Kommunikation
http://www.bakom.admin.ch
Generalsekretariat UVEK
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html