Sicherheit von Medienschaffenden: Schweiz lanciert Aktionsplan

Biel/Bienne, 03.05.2023 - Auch in der Schweiz nehmen Drohungen und Gewalt gegen Medienschaffende zu. Ein von der Medienbranche und dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) gemeinsam verfasster nationaler Aktionsplan für die Sicherheit von Medienschaffenden will dieser Entwicklung Einhalt gebieten. Verschiedene Massnahmen sollen das öffentliche Bewusstsein für die Thematik schärfen sowie Gesellschaft und Politik für die Herausforderungen und die Bedeutung der Medien sensibilisieren. Der Aktionsplan wurde am 3. Mai, dem internationalen Tag der Pressefreiheit, präsentiert.

Der nationale Aktionsplan für die Sicherheit von Medienschaffenden (NAP) folgt auf eine Resolution des Europarats und wurde gemeinsam vom BAKOM und der Medienbranche erarbeitet. Schweizer Medien berichten vermehrt von Anfeindungen, Hassrede, sowohl auf der Strasse als auch insbesondere im digitalen Raum, und von unbegründeten oder missbräuchlichen Klagen zur Unterdrückung unliebsamer Medienberichte ("SLAPPs"). Diese Entwicklung gefährdet die Meinungs- und Informationsfreiheit. Auch wenn der gesetzliche Rahmen Medienschaffenden einen gewissen Schutz biete, braucht es gemäss Bundesrat Albert Rösti «ein stärkeres Bewusstsein für die Bedeutung unabhängiger Medien». Der Aktionsplan füllt diese Lücke.

Massnahmen zur Sicherheit von Medienschaffenden

Der Aktionsplan fokussiert auf die physische und psychische Integrität der Medienschaffenden im analogen und digitalen Raum. Er richtet sich dabei auf spezifische Anliegen der Medienschaffenden, darunter die bessere Anerkennung ihres Berufs und ihrer Rolle sowie einen stärkeren Schutz vor verbalen und physischen Angriffen.

Der NAP umfasst neun konkrete Massnahmen in drei Aktionsfeldern: Sensibilisierung und Prävention, Schutz und Unterstützung bei Drohungen und Gewalt, sowie rechtliche Rahmenbedingungen. Die Massnahmen reichen von der Sensibilisierung von Jugendlichen über den Wert der Medien über einen Branchen-Website zum Vorgehen bei Drohungen und Gewalt, bis zu einem runden Tisch mit Medienschaffenden und der Polizei. Sie knüpfen soweit möglich an bereits laufende Aktivitäten an (z.B. Medienforschung des BAKOM sowie Projekte und Initiativen von Medienverbänden und Gewerkschaften) und werden schrittweise unter Einbindung der Beteiligten und mit bestehenden Mitteln umgesetzt. Das BAKOM nimmt dabei eine unterstützende Rolle ein. Der NAP hat empfehlenden Charakter und ist rechtlich nicht bindend.

Das BAKOM und die Medienbranche, vertreten durch das Sounding Board (s. Kasten), werden 2027 Bilanz ziehen und über die Fortführung und allfällige Anpassungen entscheiden.

Erarbeitung des Aktionsplans

Im Juni 2021 verabschiedeten die Mitgliedstaaten des Europarats - darunter auch die Schweiz - eine rechtlich nicht bindende Resolution, welche die Schaffung nationaler Aktionspläne zur Sicherheit von Medienschaffenden vorsieht. Das zuständige Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragte in der Folge das BAKOM, den Aktionsplan zusammen mit den Anspruchsgruppen zu erarbeiten und zu koordinieren. 2022 führte das BAKOM einen breiten Austausch mit der Branche durch. Um die Massnahmen zu konkretisieren, wurde ein Sounding Board geschaffen, dem zehn Vertretende von Medienverbänden, Medienausbildungsinstitutionen, SRG, Presserat und Gewerkschaften angehören. Parallel dazu bezog das BAKOM auch die Eidgenössische Medienkommission (EMEK) ein und konsultierte weitere betroffene Stellen auf Bundes- und Kantonsebene.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Kommunikation BAKOM
Medienstelle,
+41 58 460 55 50, media@bakom.admin.ch



Herausgeber

Bundesamt für Kommunikation
http://www.bakom.admin.ch

https://www.bakom.admin.ch/content/bakom/de/home/das-bakom/medieninformationen/medienmitteilungen.msg-id-94670.html