Weiterentwicklung des Notrufsystems in der Schweiz

Biel/Bienne, 20.06.2023 - Das Notrufsystem soll in der Schweiz zuverlässiger funktionieren. Ein neues Referenzmodell für die Übermittlung von Notrufen zeigt auf, welche Standards und Leistungen die verschiedenen Akteure dabei zu erfüllen haben. Damit wird das Risiko von Ausfällen verringert und die Verfügbarkeit für die Schweizer Bevölkerung erhöht. Notruforganisationen und Swisscom haben gemeinsam mit dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) die dazu erforderlichen Massnahmen identifiziert und definiert.

Um das System der Notfallnummern (112, 117, 118, 144 etc.) in der Schweiz zu verbessern, wurde im Auftrag des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren ein Referenzmodell entwickelt. Es soll als Grundlage für die Festlegung der Anforderungen an eine technische Systemführerschaft im Bereich Notrufe dienen. Das Referenzmodell wurde in Zusammenarbeit mit Swisscom sowie der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten der Schweiz, der Feuerwehr Koordination Schweiz und dem Interverband für Rettungswesen bearbeitet. Das BAKOM hat das Referenzmodell am 20. Juni 2023 auf seiner Website veröffentlicht.

Gemäss den identifizierten Massnahmen des Referenzmodells sollen Notrufe in erster Priorität über ein Mobilfunkgerät (Handy) abgesetzt werden. Bei Ausfall eines Mobilfunknetzes übernehmen verfügbare Mobilfunknetze anderer Anbieter die Notrufübermittlung, was bei der Festnetztelefonie nicht der Fall ist. Zudem unterstützen bei Notrufen über Mobilfunknetze die Netzbetreiber die gerätebasierte Standortidentifikation und eine korrekte Zustellung an die sachlich und örtlich zuständige Notrufzentrale bereits heute. Eine einzig für Notrufe dedizierte Rückfallebene bei der Notrufvermittlung sowie ein zusätzlicher, redundanter Anschluss der Notrufzentralen durch einen zweiten Anbieter sollen die Verfügbarkeit des Notrufsystems weiter erhöhen.

Anpassung der rechtlichen Grundlage

Für die verbindliche Umsetzung des Referenzmodells wird das BAKOM eine Anpassung der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) vorbereiten.

Im Jahre 2020 kam es zu verschiedenen Ausfällen bei den Notrufen. In der Folge beauftragte die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats den Bundesrat mit einer Motion, die Grundlage für eine technische Systemführerschaft im Bereich Notrufe zu schaffen (Motion KVF-S 21.3000).

In der Revision der FDV wird das BAKOM auch Bestimmungen einfügen, die Menschen mit einer Hörbehinderung einen barrierefreien Zugang zu den Notrufen ermöglichen. Dies fordern verschiedene Motionen zur Weiterentwicklung und Digitalisierung der Schweizer Notrufe, die das Parlament mit deutlicher Mehrheit angenommen hat (Motionen 21.3064 und 21.3068: Digitalisierung und Weiterentwicklung der Schweizer Notrufe). 


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