Indirekte Presseförderung: Tiefere Zustellermässigung für die Regional- und Lokalpresse

Bern, 15.12.2023 - Im Jahr 2024 beträgt die Ermässigung für die Zustellung der Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse durch die Schweizerische Post 25 Rappen pro Exemplar – einen Rappen weniger als in diesem Jahr. Der Bundesrat hat am 15. Dezember 2023 die Ermässigung für die Zustellung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften für das kommende Jahr festgelegt. Die Titel der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse erhalten dank der nicht ausgeschöpften Fördermittel neu 20 Rappen pro Exemplar und damit 2 Rappen mehr.

Die Zahl der geförderten Exemplare der Regional- und Lokalpresse ging im Vergleich zu 2022 um 1,5 Millionen bzw. 1,3 Prozent zurück. Allerdings wurden in 2022 mehr Fördermittel ausbezahlt, als zur Verfügung standen. Die Mehrausgaben (2,6 Mio. Fr.) werden daher wie gesetzlich vorgesehen von den für 2024 verfügbaren Förderbeiträgen in Höhe von 30 Millionen Franken abgezogen. Entsprechend hat der Bundesrat die Ermässigung für die Tageszustellung der Regional- und Lokalpresse für das Jahr 2024 auf 25 Rappen pro Exemplar festgesetzt (2023: 26 Rp.).

Per 1. Oktober 2023 erfüllten 147 Titel der Regional- und Lokalpresse (1.10.2022: 148) mit einer jährlichen Versandmenge von 110,5 Millionen Exemplaren (112 Mio. im Vorjahr) die Voraussetzungen für eine Zustellermässigung im Rahmen der indirekten Presseförderung.

Bei der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse wurden per 1. Oktober 2023 insgesamt 913 Titel über die indirekte Presseförderung unterstützt. Das sind 11 weniger als im Vorjahr. Die jährliche Versandmenge sank um 4,6 Millionen Exemplare auf 105,8 Millionen. Zur Förderung der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse stehen 20 Millionen Franken zur Verfügung. Hinzu kommen Fördermittel in Höhe von 800 000 Franken, die im Jahr 2023 nicht ausgeschöpft worden sind. Die Zustellermässigung für diese Titel wird sich daher 2024 auf 20 Rappen belaufen, gegenüber 18 Rappen im Jahr 2023.


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