Neue Konzession für 38 Lokalradios und Regionalfernsehen

Biel/Bienne, 11.01.2024 - Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat 38 Konzessionen für Lokalradios und Regionalfernsehen für die Jahre 2025 bis 2034 erteilt. Ein Grossteil der bisherigen Konzessionärinnen erhält auch für die neue Periode den Zuschlag. In einem TV- und zwei Radio-Versorgungsgebieten geht der Zuschlag an eine neue Bewerberin.

Gesamthaft wurden 51 Bewerbungen eingereicht. Alle Bewerbungen in Versorgungsgebieten ohne Konkurrenz erfüllen die Konzessionsvoraussetzungen und erhalten folglich die Konzession. Die Ausführungen der Bewerberinnen zu den Selektionskriterien haben dabei den Charakter einer Selbstverpflichtung.

Für zwei kommerzielle Lokalradios, drei komplementäre nicht gewinnorientierte Lokalradio- und sechs Regionalfernsehkonzessionen sind mehrere Bewerbungen eingegangen. In diesen Gebieten erhalten gemäss den gesetzlichen Vorgaben jene Bewerberinnen den Zuschlag, die den Programmauftrag auf Basis der in der Ausschreibung bekannt gegebenen Selektionskriterien am besten erfüllen.

Kommerzielle Lokalradios

Im Versorgungsgebiet Berner Oberland setzt sich die heutige Konzessionärin Radio BeO gegen die Konkurrentin, Radio Blüemlisalp, durch. Nicht durchsetzen kann sich Radio Südostschweiz, das heute im Versorgungsgebiet Südostschweiz - Glarus konzessioniert ist: Dort erhält ab 2025 die Konkurrentin Radio ALPIN eine Konzession.

Komplementäre nicht gewinnorientierte Lokalradios

Im Versorgungsgebiet Genf erhält neu Radio Vostok den Zuschlag. Das Komplementärradio setzt sich gegen die heutige Konzessionärin Radio Cité durch. Nicht durchsetzen kann sich das Jugendradio Radio 4TNG in den Versorgungsgebieten Zürich und Winterthur: Dort erhalten die bisherigen Konzessionärinnen Radio LoRa bzw. Radio Stadtfilter auch ab 2025 die Konzession.

Regionalfernsehen

In den Versorgungsgebieten Genf (Léman bleu), Waadt - Freiburg (la télé), Bern (TeleBärn) und Ostschweiz (TVO) erhalten die jeweils bereits heute konzessionierten Programme auch ab 2025 den Zuschlag. Im Versorgungsgebiet Zürich - Nordostschweiz schneidet das Dossier von TeleZüri am besten ab. Aufgrund der 2+2-Regel, wonach ein Unternehmen nicht über mehr als zwei Radio- bzw. Fernseh-Konzessionen verfügen darf, kann Tele Züri die Konzession jedoch nicht erteilt werden. Von den verbleibenden drei Bewerbungen überzeugt die heutige Konzessionärin Tele Top am meisten. Im Versorgungsgebiet Biel/Bienne setzt sich das neu gegründete Programm Canal B, ein Schwesterprogramm von Canal Alpha, der heutigen Konzessionärin im Versorgungsgebiet Arc Jurassien, gegen TeleBielingue durch.

Das Bundesamt für Kommunikation, welches das Verfahren im Auftrag des UVEK durchführt, hat die eingegangenen Bewerbungen gemäss den Vorgaben des RTVG in einem zweistufigen Verfahren geprüft: In einem ersten Schritt wurden die Konzessionsvoraussetzungen (Qualifikationskriterien), in einem zweiten Schritt die Angaben zur Erfüllung des Leistungsauftrags (Selektionskriterien) geprüft.

Gegen die Entscheide in Versorgungsgebieten mit Konkurrenzbewerbungen kann innert 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht werden.


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