Newsletter und Social-Media-Profile des BAKOM

Mit dem Newsletter und via die Social-Media-Profile des BAKOM sind Sie über Neuigkeiten betreffend das Bundesamt und seine Tätigkeitsgebiete stets bestens informiert.

Folgende Newsthemen stehen Ihnen zur Verfügung:

  • Medien
  • Telekommunikation

Erscheint zweimal im Monat, jeweils am 01. und 15. und enthält alle neuen Seiten, die auf der BAKOM-Website publiziert werden

Das BAKOM Infomailing berichtet über wichtige Themen aus den Bereichen Telekommunikation, Post sowie Radio und Fernsehen, für die das BAKOM zuständig ist. Die publizierten Artikel liefern aktuelle Informationen über den Markt, den technologischen Wandel, rechtliche Fragen und Fragen im Zusammenhang mit den Frequenzen, Fernmeldeanlagen, die Informationsgesellschaft und die internationale Tätigkeit des BAKOM.

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Wir laden Sie ein, unseren Social-Media-Kanälen zu folgen, damit Sie schnell und einfach über unsere Aktivitäten und Publikationen informiert werden.

Netiquette Social Media

Wir hoffen, dass unsere Kanäle ein Ort des offenen und respektvollen Austauschs und Dialogs sein werden.  Auch Sie können zu einem angenehmen Klima beitragen. Hierfür haben wir Ihnen die wichtigsten Punkte zusammengestellt:

  • Bleiben Sie freundlich und beim Thema des Beitrags.
  • Diskutieren Sie angeregt und respektvoll miteinander.
  • Tolerieren Sie andere Meinungen.
  • ·Weisen Sie uns gerne auf Fehler hin.

Alle Nutzerinnen und Nutzer haben das Recht, in den Kommentarspalten unserer Social-Media-Kanäle ihre Meinung kundzutun. Kommentare können jedoch entfernt werden, wenn sie:

  • zu Vergehen, Verbrechen, Hass oder Gewalt aufrufen;
  • persönlichkeitsverletzende, ehrverletzende, drohende, diskriminierende oder pornografische Inhalte oder Gewaltdarstellungen enthalten;
  • die Gesundheit oder persönliche Sicherheit von Personen gefährden;
  • kommerzielle Werbung enthalten;
  • offensichtlich maschinell erzeugt wurden (Spam);
  • keinen Bezug zum behandelten Thema haben und mehrfach angebracht wurden;
  • offensichtlich falsch sind, mehrfach angebracht wurden und der Desinformation dienen;
  • nicht in einer Landessprache, Schweizerdeutsch oder Englisch geschrieben sind.

Kommentare, die mutmasslich ein Offizialdelikt darstellen, können überdies zur Anzeige gebracht werden. Beispiele für solche Kommentare sind Diskriminierungen aufgrund von Rasse, Ethnie, Religion oder sexueller Orientierung und Aufrufe zu Hass und Gewalt.

Gehen ausserordentlich viele Kommentare ein, können Kommentare vorübergehend automatisiert überprüft und gelöscht werden.

Bei Kommentaren, welche die Regeln besonders gravierend verletzen, oder bei mehrfacher Abgabe von Kommentaren, die entfernt werden können, behalten wir uns vor, Nutzerinnen und Nutzer für einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf der jeweiligen Social-Media-Plattform zu blockieren.

Für Fragen zur Kommentarverwaltung und zu Blockierungen wenden Sie sich bitte an: media@bakom.admin.ch

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Letzte Änderung 16.01.2025

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