Ablehnung der Initiative zur Abschaffung der Radio- und Fernsehempfangsgebühren

Am 4. März 2018 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Volksinitiative "Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren (Abschaffung der Billag-Gebühren)" abgelehnt. Sie folgten damit den Empfehlungen von Bundesrat und Parlament. Die Initiative forderte die Abschaffung der Empfangsgebühren und verlangte, dass der Bund keine Radio- und Fernsehstationen mehr subventioniert. Bundesrat und Parlament hatten empfohlen, die Initiative zu verwerfen.

Resultate

Archiviertes Dossier: Diese Webseite enthält die im Hinblick auf die Abstimmung erarbeiteten Unterlagen (Stand 04.03.2018)


Die Ende 2015 eingereichte Initiative "Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren (Abschaffung der Billag-Gebühren)" fordert die Abschaffung der Empfangsgebühren und verlangt, dass der Bund keine Radio- und Fernsehstationen mehr subventioniert. Der Bundesrat empfiehlt, die Vorlage abzulehnen, da sie die Presse- und Meinungsvielfalt in der Schweiz gefährdet, wie Bundespräsidentin Doris Leuthard am 11. Dezember 2017 gegenüber den Medien betont hat. Auch der Ständerat und der Nationalrat empfehlen, an der Abstimmung am 4. März 2018 ein Nein in die Urne zu werfen.

Video: Das Wichtigste in Kürze

Mit der Abschaffung der Radio- und Fernsehempfangsgebühren würden die SRG sowie 21 Lokalradios und 13 Regionalfernsehen einen sehr grossen Teil ihrer Einnahmen verlieren.

Anteil der Empfangsgebühr am Gesamtaufwand der konzessionierten Radio und TV 2016

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Ohne die Gebühreneinnahmen wäre das Angebot stark eingeschränkt. Viele Sendungen könnten gar nicht mehr oder nicht mehr in der heutigen Qualität produziert werden. Würden nur noch die rentablen Programme realisiert, verschwänden zahlreiche Sendungen, insbesondere zu wichtigen politischen und gesellschaftlichen Themen. Die Meinungs- und Medienvielfalt würde darunter leiden. Diese bildet jedoch die Grundlage unserer Demokratie und ist in einem heterogenen, multikulturellen und vielsprachigen Land wie der Schweiz von zentraler Bedeutung.

Die Berg- und Randregionen wären davon am stärksten betroffen: Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit reicht nicht aus, um die Radio- und Fernsehsender rein über Werbeeinnahmen zu finanzieren. Die SRG hat derzeit den Auftrag, in allen Regionen ein gleichwertiges und vielfältiges Angebot bereitzustellen. Dieser würde bei einer Annahme der Initiative wegfallen.

Mit dem Abbau des Angebots und dem damit verbundenen Rückgang der Publikumszahlen würden die elektronischen Medien auf dem Werbemarkt an Attraktivität verlieren. Werbegelder würden vermehrt ins Ausland fliessen – zum Nachteil des Schweizer Markts.

Die Sender, die einen Gebührenanteil erhalten, behalten ihre Unabhängigkeit und ihre Meinungsfreiheit. Die Bundesverfassung garantiert ihnen absolute Autonomie bei der Programmgestaltung und gibt ihnen damit beispielsweise das Recht, staatliche Instanzen zu kritisieren.


Fragen und Antworten (FAQ)

Wie wird der Service public im Radio- und TV-Bereich heute finanziert?

Was würde ein Wechsel zu einer rein kommerziellen Finanzierung von Radio und Fernsehen in der Schweiz bedeuten?

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Letzte Änderung 04.03.2018

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