Ja zur Revision des RTVG

Archiviertes Dossier: Stand 14.06.2015


Das Volk hat die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) am 14. Juni 2015 angenommen. Damit wird die Empfangsgebühr der technologischen Entwicklung angepasst und die jährliche Gebühr für die Haushalte gesenkt. Ausserdem werden den lokalen Radio- und Fernsehstationen mehr finanzielle Mittel zugewiesen.

Vor der Anwendung der neuen Bestimmungen des RTVG sind Vorbereitungsarbeiten notwendig. Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) schickt die Radio- und Fernsehverordnung, welche die Ausführungsbestimmungen zum Gesetz enthält, in eine öffentliche Anhörung, bevor sie dem Bundesrat unterbreitet wird. Anschliessend ist die neue Erhebungsstelle in einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren zu bestimmen, damit das neue Abgabesystem zwischen Mitte 2018 und Anfang 2019 eingeführt werden kann. Die anderen Bestimmungen, wie beispielsweise die Erhöhung des Gebührenanteils für die lokalen Radio- und Fernsehstationen, können bereits Mitte 2016 umgesetzt werden.



Zahlreiche elektronische Geräte wie Smartphones, Computer oder Tablets ermöglichen es heute, Radio zu hören oder TV zu schauen. Deshalb ist die aktuelle, geräteabhängige Empfangsgebühr überholt, mit der Revision wird sie durch eine allgemeine Abgabe ersetzt. Die grosse Mehrheit der Haushalte profitiert so von einer breiter abgestützten Finanzierung und zahlt für die Finanzierung von Radio- und Fernsehprogrammen anstatt 451 Franken neu jährlich nur noch rund 400 Franken. Ebenfalls entlastet wird ein Grossteil der Unternehmen; jene mit einem Jahresumsatz von weniger als 500'000 Franken - also drei Viertel aller Unternehmen - sind von der Abgabepflicht befreit.

Ausserdem zur neuen Radio- und Fernsehabgabe:

  • Personen, die Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV beziehen, bleiben befreit.
  • Jeder Haushalt bezahlt die Abgabe nur einmal; zusätzliche Gebühren für Ferienwohnungen entfallen.
  • Haushalte ohne Radio- oder Fernsehempfangsgeräte zahlen während einer Übergangsfrist von fünf Jahren nichts.
  • Jedes Unternehmen, ob mit oder ohne Filialen, bezahlt die Abgabe nur einmal.
  • Es braucht keine Kontrollen in den Haushalten und Betrieben mehr.

Durch die Revision werden überdies mehr finanzielle Mittel für die lokalen Radio- und Fernsehstationen bereitgestellt und die Konzessionsbedingungen gelockert.

Für die lokalen Radio- und Fernsehstationen heisst das, dass sie:

  • einen grösseren Gebührenanteil erhalten (bis zu 6% gegenüber gegenwärtig 4%, d.h. bis zu 27 Millionen Franken mehr pro Jahr);
  • zusätzliche Mittel für die Aus- und Weiterbildung sowie die Digitalisierung erhalten;
  • von einem einfacheren Konzessionsverfahren profitieren.

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Letzte Änderung 14.06.2015

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