Der Bundesrat hat am 18. November 2020 die revidierten Ausführungsbestimmungen zum Fernmeldegesetz (FMG) verabschiedet. Die Revision erfolgt aufgrund der Teilrevision des FMG, welche am 22. März 2019 vom Parlament verabschiedet wurde. Die Anpassungen in den Verordnungen sind teilweise technischer Natur, sie bringen aber auch weitere Verbesserungen des Konsumentenschutzes mit sich.